vormittags
montags bis freitags von 8.00 bis 12.00 Uhr
nachmittags
montags und Dienstag 14.00 bis 16.00 Uhr
donnerstags von 14.00 bis 18.00 Uhr
Ort der Einsichtnahme: Eingangsbereich (Haupteingang) des Verwaltungsgebäudes vor der Pforte / Telefonzentrale.
Während der Auslegungsfrist wird jedermann die Gelegenheit gegeben, sich zu der vorgesehenen Planung zu äußern und die Planung zu erörtern, Auskünfte zu verlangen oder Anregungen geltend zu machen.
Folgende Unterlagen zur Aufstellung des Bebauungsplans „Solarpark Guckheim“ können dort eingesehen werden:
- Begründung mit Umweltbericht
- Textfestsetzungen zum Bebauungsplan
- Planzeichnung zum Bebauungsplan
- FFH-Verträglichkeitsvorprüfung zum FFH-Gebiet „Westerwälder Kuppenland“
- VSG-Verträglichkeitsvorprüfung zum Vogelschutzgebiet „Westerwald“
- Fachbeitrag Artenschutz
- Abwägungsentscheidungen zu den im Rahmen der Beteiligungsverfahren gem. § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB vorgebrachten Anregungen
Der Planbereich beinhaltet Flächen der Flur 34 und Flur 35 und erstreckt sich im Südosten der Gemeindegrenze in Richtung Weltersburg.
Der Begründung zum Bebauungsplan ist gem. § 2a BauGB ein Umweltbericht beizufügen, in dem die auf Grund der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB ermittelten und bewerteten Belange des Umweltschutzes darzulegen sind.
1. Es liegen die folgenden Arten umweltbezogener Informationen vor:
a) Umweltbericht
Der Umweltbericht enthält eine Kurzdarstellung mit den Zielen und Inhalten des Bebauungsplanes und der zu beachtenden Umweltschutzziele. Er beinhaltet eine Beschreibung und Bewertung der zu erwartenden bau-, anlage- und betriebsbedingten Wirkfaktoren und weiter eine Beschreibung und Bewertung zu den Schutzgütern. Es wurden folgende Schutzgüter betrachtet:
Schutzgut Tiere und Pflanzen
Schutzgut Boden
Schutzgut Wasser
Schutzgut Klima / Luft
Schutzgut Landschaftsbild / Erholung
Schutzgut Mensch
Schutzgut Kultur und sonstige Sachgüter
Der landespflegerische Planungsbeitrag enthält eine Bestandsaufnahme sowie eine Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen im Hinblick auf die Entwicklung des Plangebietes. Zudem wird der Eingriff in Natur und Landschaft dargestellt und eine schutzgutbezogene Eingriffsbeurteilung vorgenommen. Des Weiteren beinhaltet er Vorprüfungen für NATURA 2000-Gebiete, hier das FFH-Gebiet „Westerwälder Kuppenland“ und das Vogelschutzgebiet „Westerwald“, welche in direkter Nähe beziehungsweise innerhalb des Geltungsbereiches liegen. In der beinhalteten artenschutzrechtlichen Prüfung wird für Tier- und Pflanzenarten des Anhangs IV der FFH-Richtlinie und europäische Vogelarten nach Art. 1 der Vogelschutzrichtlinie geprüft, ob durch ein Vorhaben ggf. Verbotstatbestände gemäß § 44 Abs. 1 BNatSchG eintreten. Auf Basis der Bearbeitung durch eine Struktur- bzw. Habitatpotenzialabschätzung und der Untersuchung des Vorkommens im Eingriffsbereich wird durch die Artenschutzprüfung ermittelt, welche Auswirkungen bzw. Konflikte sich durch das Vorhaben ergeben können.
b) Bisher eingegangene Stellungnahmen im Rahmen der Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange mit umweltbezogenen Informationen
Schreiben der Kreisverwaltung des Westerwaldkreises vom 10.01.2024
Zum Schutzgut Tiere und Pflanzen
Zum Schutzgut Boden
Zum Schutzgut Wasser
Zum Schutzgut Landschaftsbild / Erholung
Zum Schutzgut Mensch
Schreiben der Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord vom 05.01.2024
Zum Schutzgut Wasser
c) Stellungnahmen von Privaten, einschließlich Verbänden und Vereinen, mit umweltbezogenen Informationen sind nicht eingegangen.
Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Menschen und menschliche Gesundheit finden sich in (a) und (b): Es wurden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu: Wirkung auf den Menschen (Leben, Gesundheit, Wohlbefinden) und Maßnahmen zur Vermeidung und Verringerung von Beeinträchtigungen.
Umweltbezogene Informationen zu den Schutzgütern Tiere und Pflanzen finden sich in (a) und (b): Es wurden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu: Lebensraumpotential für Pflanzen und Tiere, Artenschutz sowie Maßnahmen zur Vermeidung und Verringerung von Beeinträchtigungen.
Umweltbezogene Informationen zu den Schutzgütern Boden und Wasser finden sich in (a) und (b): Es wurden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu: Altlastenstandorten und -verdachtsflächen, anfallendes Oberflächenwasser, Abwasserbehandlung, Starkregengefährdung, Schutzfunktion der grundwasserüberdeckenden Schichten sowie Maßnahmen zur Vermeidung und Verringerung von Beeinträchtigungen.
Umweltbezogene Informationen zu den Schutzgütern Klima und Luft finden sich in (a): Es wurden Aussagen getroffen zu den klimatischen Auswirkungen bezogen auf den Versiegelungsgrad und die umweltfachlichen Zielsetzungen sowie Maßnahmen zur Vermeidung und Verringerung von Beeinträchtigungen.
Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Landschaft finden sich in (a) und (b): Es wurden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu: Potenzielle Beeinträchtigungen durch die geplante Änderung sowie Maßnahmen zur Vermeidung und Verringerung von Beeinträchtigungen.
Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Kultur und sonstige Sachgüter finden sich in (a): Es wurde beschrieben, dass keine bekannten Kulturgüter oder Sachgüter im Plangebiet vorhanden sind.
2. Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen bei vorgenannter Stelle schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden.
Die Unterlagen sind auch im Internet unter der Adresse https://www.vg-westerburg.de/aktuelles/aus-der-verwaltung/ abrufbar.
Ihre Stellungnahmen können Sie über die Adresse Bauamt@vg-westerburg.de an die Verbandsgemeindeverwaltung senden.
Sollte bis zum vorgenannten Termin keine Stellungnahme von Ihnen vorliegen, gehen wir davon aus, dass von Ihnen wahrzunehmende Belange nicht berührt werden. Nach § 4a Abs. 6 i.V.m. §§ 3 Abs. 2, 4 Abs. 2 BauGB weisen wir vorsorglich darauf hin, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.
Ein Antrag nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, soweit mit ihm nur Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Weiterhin wird auf folgendes Hingewiesen:
- Über die eingegangenen Stellungnahmen wird der Ortsgemeinderat Guckheim in öffentlicher Sitzung beraten und entscheiden
- Die den Festsetzungen zugrundeliegenden Vorschriften liegen während der o.g. Frist ebenfalls zur Einsichtnahme bereit.
- Mit der Abgabe einer Stellungnahme wird in die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten zum Zweck der Durchführung des Bauleitplanverfahrens eingewilligt.
- Der Geltungsbereich des Plangebietes ergibt sich aus der abgedruckten Skizze und dient der allgemeinen Information.
Der Inhalt dieser öffentlichen Bekanntmachung steht ebenfalls gemäß § 27a Verwaltungsverfahrensgesetz auf der Internetseite der Verbandsgemeinde Westerburg www.vg-westerburg.de zum Download bereit.
Guckheim, 29.08.2024
Benjamin Becker, Ortsbürgermeister