Betreuende Grundschule
Was ist eine Betreuende Grundschule?
Der Begriff „Betreuende Grundschule“ beschreibt ein freiwilliges Betreuungsangebot an Grundschulen. Dies bedeutet, der/die Schüler/in wird in der Regel über den normalen Unterricht hinaus von Betreuungskräften beaufsichtigt. Dabei handelt es sich ausschließlich um eine Betreuung und nicht um eine Hausaufgabenhilfe, etc.
Die Verbandsgemeinde Westerburg richtet auch für das Schuljahr 2025/26 an den Grundschulen Gemünden, Guckheim, Höhn, Kaden, Langenhahn, Stockum-Püschen und Westerburg ein außerschulisches (kostenpflichtiges) Betreuungsangebot in Form einer Betreuenden Grundschule ein.
Eine Betreuung während der Ferien und unterrichtsfreien Tage findet frühstens mit Inkrafttreten des Ganztagsfördergesetzes statt.
An allen Grundschulen findet aktuell ein freiwilliges Mittagsangebot statt.
Verpflegungsangebote
- Grundschulen Gemünden (Mittagessen in den Räumlichkeiten der Grundschule)
- Grundschulen Guckheim (Mittagessen in den Räumlichkeiten der Grundschule)
- Grundschule Höhn (Mittagessen in den Räumlichkeiten der Wilhelm-Albrecht-Schule)
- Grundschulen Kaden (Mittagessen in den Räumlichkeiten der Grundschule)
- Grundschulen Langenhahn (Mittagessen in den Räumlichkeiten der Grundschule)
- Grundschulen Stockum-Püschen (Mittagessen in den Räumlichkeiten der Grundschule)
- Grundschule Westerburg (Mittagessen in der Mensa der Grundschule Westerburg)
Hinweis:
Natürlich besteht in den „Betreuenden Grundschulen“ auch die Möglichkeit, selbstmitgebrachte Speisen zu verzehren.
Die monatliche Beitragshöhe, die sich nach dem Umfang des Betreuungsangebotes pro Woche richtet, ist unabhängig von der vom jeweiligen Kind tatsächlich in Anspruch genommenen Betreuungszeit.
Der Elternbeitrag ist grundsätzlich für das gesamt Schuljahr von August bis Juli des Folgejahres zu zahlen.
Für das Mittagessen wird ein gesonderter Verpflegungskostenanteil erhoben.
Ermäßigungen und Kostenbefreiungen für die Betreuungsbeiträge und Verpflegungs-kosten sind auf Antrag möglich.
(siehe "Downloads")
Eine Anpassung der Elternbeiträge ab Schuljahresbeginn wird angestrebt.
Die monatliche Beitragshöhe, die sich nach dem Umfang des Betreuungsangebotes pro Woche richtet, ist unabhängig von der vom jeweiligen Kind in Anspruch genommenen Betreuungszeit.
Fragen und Antworten
Welche sonstigen Unterlagen benötige ich zur Antragstellung?
Beantragen Sie eine Beitragsermäßigung/Kostenbefreiung, so müssen Sie zudem einen Nachweis (Leistungsbescheid) in digitaler Form hochladen.
Für eine Abmeldung vor Ende des laufenden Schuljahres bedarf es zwingend einer Begründung, die Sie belegen müssen. (Siehe Frage zur vorzeitigen Abmeldung).
Entsprechende Nachweise (pdf, jpg, png) sind im Rahmen der online Abmeldung digital vorzuhalten oder hochzuladen.Wann kann ich mein Kind anmelden?
Anmeldungen für das laufende Schuljahr sind zu jeder Zeit unter Berücksichtigung der Anzahl der angemeldeten Schüler*innen online möglich.
Die Anmeldung für das kommende Schuljahr kann frühestens ab dem 01. Januar erfolgen, indem die Betreuung nach den Sommerferien beginnen soll.Wie lange gilt die Anmeldung?
Bitte beachten Sie, dass die Anmeldung für ein komplettes Schuljahr verbindlich ist.
Wie hoch ist der Elternbeitrag?
Die Höhe der monatlichen Elternbeiträge ergibt sich aus der jeweils gültigen Satzung/Betreuungsordnung der Verbandsgemeinde/Betreuenden Grundschule und gliedert sich zum neuen Schuljahr wie folgt:
Eine Anpassung der Elternbeiträge zu gegebener Zeit wird vorbehalten.
Habe ich für mein Kind einen Anspruch auf einen Betreuungsplatz?
Um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu verbessern, stellt die Verbandsgemeinde Westerburg zusammen mit der Ganztagsschule der Grundschule in Westerburg den Eltern und Sorgeberechtigten ein umfassendes Angebot in Sachen Schulkinderbetreuung zur Verfügung.
Hierzu wird der Verbandsgemeinderat in den nächsten Wochen eine Satzung verabschieden.
Aktuell stellen die Betreuungssatzungen der einzelnen Grundschulen die Grundlage für das Angebot.
Diese stehen zum Herunterladen bereit.Der gesetzliche Anspruch auf Ganztagsbetreuung startet für die Schüler*innen der ersten Klassen mit dem Schuljahr 2026/27.
Bekommt mein Kind immer einen Betreuungsplatz?
Die Aufnahme zur und Abmeldung des Kindes von der Betreuenden Grundschule und vom Mittagsangebot erfolgt bei der Schulverwaltung der Verbandsgemeinde-verwaltung. Diese entscheidet auch über die Aufnahme.
Sollte die Kapazität der Plätze erschöpft sein, werden Interessenten zunächst auf einer Warteliste geführt.
Wer kann die Betreuende Grundschule besuchen?
Aufnahmeberechtigt sind Schüler*innen der jeweiligen Grundschule.
Was wird in der Betreuenden Grundschule unternommen?
Bei der Betreuenden Grundschule handelt es sich um eine reine Betreuungs-maßnahme.
Unser Betreuungsangebot umfasst ein vielfältiges Programm, in dessen Rahmen sich die Kinder in der unterrichtsfreien Zeit neben Basteln, Lesen auch mit kreativen Spielen beschäftigen können.
Hausaufgabenbetreuung erfolgt in der Regel nicht.Ist eine Beitragsermäßigung/Kostenbefreiung möglich?
Voraussetzung hierfür ist ein gültiger Leistungsbescheid
- für die Kostenbefreiung der Mittagsverpflegung nach dem Bildungs- und Teilhabepaket, gilt auch für eine Beitragsermäßigung der Elternbeiträge,
- der Gewährung von Lernmittelfreiheit.
- Ein Antrag/Anspruch auf Leistungen aus dem Sozialfonds Rheinland-Pfalz.
Wie beantrage ich die Beitragsermäßigung/Kostenbefreiung?
Die Befreiung kann im Rahmen der Online Anmeldung beantragt werden.
Die gültigen Bescheide müssen Sie während der Antragstellung digital (pdf, jpg, png) hochladen.Ab wann gilt die Beitragsermäßigung/Kostenbefreiung?
Eine Befreiung kann frühestens zum 1. des Monats erfolgen, in dem alle Nachweise eingereicht wurden. Eine frühere Anrechnung ist grundsätzlich nicht möglich.
Kann die Betreuungszeit geändert werden?
Die Anmeldung ist für ein ganzes Jahr verbindlich.
Ist eine vorzeitige Abmeldung möglich?
Eine Abmeldung während des Schuljahres ist nur möglich bei:
- Umzug an einen anderen Ort (Angabe der neuen Anschrift erforderlich)
- Schulwechsel (Angabe der neuen Schule erforderlich)
- Arbeitslosigkeit (Nachweis zum Hochladen erforderlich)
- Sonstiges (Begründung bitte angeben)
Die Abmeldung ist zu begründen, mit den hier aufgeführten Unterlagen nachzuweisen und über die Online-Abmeldung für die Betreuende Grundschule zu beantragen.
Wie erfolgt die Abrechnung des Betreuungsbeitrages und des Verpflegungskostenanteils?
Die Zahlung wird am ersten eines Monats fällig.
Der Betreuungsbeitrag und der Verpflegungskostenanteil sind zum Fälligkeitstermin an die Verbandsgemeindekasse Westerburg zu entrichten.
Die Zahlung kann mittels Barzahlung, Überweisung oder Bankeinzug erfolgen.
Das entsprechende Formular für den Bankeinzug finden sie hier.Die Abrechnung des Verpflegungskostenanteils der Grundschulen Westerburg und Höhn erfolgt durch den jeweiligen Caterer.
Ist mein Kind während der Betreuungszeit versichert?
Für den Schulbesuch und die Betreuung besteht eine Haftpflichtversicherung. Außerdem besteht für die Schüler*innen eine gesetzliche Unfallversicherung während des Aufenthaltes in der Schule und für den direkten Heimweg nach der Betreuung.
Das Verlassen der Betreuung ohne Begleitung der Betreuungsperson ist nicht erlaubt.
Wer kann mir bei Fragen helfen?
Bei Fragen und Anliegen sind wir erreichbar unter der
E-Mail: Betreuung@VG-Westerburg.de
telefonisch: Frau Ochs: 02663/291-306, Zentrale: 02663/291-0Suchergebnisse werden geladenKeine Mitarbeitende gefunden.