Betreuende Grundschule
Die Verbandsgemeinde Westerburg richtet auch für das Schuljahr 2025/26 an den Grundschulen Gemünden, Guckheim, Höhn, Kaden, Langenhahn, Stockum-Püschen und Westerburg ein außerschulisches (kostenpflichtiges) Betreuungsangebot in Form einer Betreuenden Grundschule ein.
Anmeldefrist ist der 04. April 2025
Eine Betreuung während der Ferien und unterrichtsfreien Tage findet frühstens mit Inkrafttreten des Ganztagsfördergesetzes statt.
An allen Grundschulen findet aktuell ein freiwilliges Mittagsangebot statt.
Natürlich besteht in den Betreuenden Grundschulen auch die Möglichkeit, selbst mitgebrachte Speisen zu verzehren.
- Grundschule Gemünden Frühbetreuung 07.00 Uhr – 8.00 Uhr
Nachmittagsbetreuung 12.05 Uhr – 14.05 Uhr - Grundschule Guckheim Nachmittagsbetreuung 12.00 Uhr – 14.00 Uhr
- Grundschule Höhn Frühbetreuung 07.15 Uhr – 8.35 Uhr
Nachmittagsbetreuung 12.45 Uhr – 14.30 Uhr
- Grundschule Kaden Frühbetreuung 07.00 Uhr – 8.55 Uhr
Nachmittagsbetreuung 12.50 Uhr – 14.00 Uhr
- Grundschule Langenhahn Frühbetreuung 07.15 Uhr – 8.15 Uhr
Nachmittagsbetreuung 12.30 Uhr – 14.30 Uhr - Grundschule Stockum-Püschen Frühbetreuung 07.00 Uhr – 08.00 Uhr
Nachmittagsbetreuung 12.00 Uhr – 14.00 Uhr - Grundschule Westerburg Frühbetreuung 07.00 Uhr – 8.00 Uhr
Nachmittagsbetreuung 12.00 Uhr – 14.00 Uhr
(Für Ganztagsschüler*innen der Grundschule Westerburg ist eine ergänzende Anmeldung für die Frühbetreuung sowie die freitags Nachmittagsbetreuung möglich.)
Die monatliche Beitragshöhe, die sich nach dem Umfang des Betreuungsangebotes pro Woche richtet, ist unabhängig von der vom jeweiligen Kind tatsächlich in Anspruch genommenen Betreuungszeit.
Der Elternbeitrag ist grundsätzlich für das gesamte Schuljahr von August bis Juli des Folgejahres zu zahlen.
Für das Mittagessen wird ein gesonderter Verpflegungskostenanteil erhoben.
Ermäßigungen und Kostenbefreiungen für die Betreuungsbeiträge und Verpflegungskosten sind auf Antrag möglich.
Anträge für das Bildungspaket finden Sie im Bereich "Downloads".
Eine Anpassung der Elternbeiträge ab Schuljahresbeginn 2025/26 wird angestrebt.
Fragen und Antworten
Was ist eine Betreuende Grundschule?
Der Begriff „Betreuende Grundschule“ beschreibt ein freiwilliges Betreuungsangebot an Grundschulen. Dies bedeutet, der/die Schüler/in wird in der Regel über den normalen Unterricht hinaus von Betreuungskräften beaufsichtigt. Dabei handelt es sich ausschließlich um eine Betreuung und nicht um eine Hausaufgabenhilfe, etc.
Welche sonstigen Unterlagen benötige ich zur Antragstellung?
Beantragen Sie eine Beitragsermäßigung/Kostenbefreiung, so müssen Sie zudem einen Nachweis (Leistungsbescheid) in digitaler Form hochladen.
Für eine Abmeldung vor Ende des laufenden Schuljahres bedarf es zwingend einer Begründung, die Sie belegen müssen. (Siehe Frage zur vorzeitigen Abmeldung).
Entsprechende Nachweise (pdf, jpg, png) sind im Rahmen der online Abmeldung digital vorzuhalten oder hochzuladen.Wann kann ich mein Kind anmelden?
Anmeldungen für das laufende Schuljahr sind zu jeder Zeit unter Berücksichtigung der Anzahl der angemeldeten Schüler*innen online möglich.
Die Anmeldung für das kommende Schuljahr kann frühestens ab dem 01. Januar erfolgen, indem die Betreuung nach den Sommerferien beginnen soll.Wie lange gilt die Anmeldung?
Bitte beachten Sie, dass die Anmeldung für ein komplettes Schuljahr verbindlich ist.
Wie hoch ist der Elternbeitrag?
Mit Beginn des neuen Schuljahres 2025/26 und Inkrafttreten der neuen Satzung für die Betreuenden Schulen (01. August 2025) erfolgt eine Anpassung der monatlichen Elternbeiträge für die Betreuungsangebote und die Mittagsverpflegung in den Schulen der Verbandsgemeinde Westerburg.
Die monatliche Beitragshöhe richtet sich nach dem Umfang des Betreuungsangebotes pro Woche und ist unabhängig von der vom jeweiligen Kind in Anspruch genommenen Betreuungszeit
Der monatliche Elternbeitrag beträgt je täglicher in Anspruch genommener Betreuungsstunde 20,00 €. Im Rahmen der Berechnung erfolgt eine Auf- und Abrundung auf die nächste volle Betreuungsstunde. Der monatliche Beitrag für die freitags Nachmittagsbetreuung beläuft sich auf 5,00 €.
Der Elternbeitrag ist auch während der Ferien in voller Höhe zu entrichten, da die Kosten für die Betreuende Grundschule aus verwaltungsökonomischen Gründen als jährliche Kosten kalkuliert worden sind. Eine Anpassung des Monatsbeitrages zu gegebener Zeit wird vorbehalten.
Für das Mittagessen wird ein gesonderter Verpflegungskostenanteil in Höhe von 5,00 € erhoben.
Sofern Voraussetzungen für das Bildungs- und Teilhabepaket, den Sozialfonds oder die Bewilligung von Lernmittelfreiheit vorliegen, kann der Betreuungsbeitrag um 20 % und der Verpflegungskostenanteil um 20 % auf Antrag ermäßigt werden. Bei Vorlage des eines Bildungsgutscheins ist die Mittagsverpflegung kostenfrei.
Die Ermäßigung kann frühstens zum Ersten des Monats erfolgen, in dem alle erforderlichen Nachweise beim Schulträger vorliegen. Eine rückwirkende Kostenbefreiung ist grundsätzlich nicht möglich.Beitragsbeispiele für das Betreuungsangebot:
Ihr Kind nimmt an der Frühbetreuung der Betreuenden Grundschule teil.
Die Frühbetreuung ist täglich eine Stunde in der Zeit von 7.00 Uhr bis 8.00 Uhr.
Der monatliche Elternbeitrag beträgt 20,00 € für eine tägliche Betreuungszeit von 1 Stunde.
Ihr Kind nimmt an der Nachmittagsbetreuung der Betreuenden Grundschule teil.
Die Nachmittagsbetreuung ist täglich zwei Stunden in der Zeit von 12.00 Uhr bis 14.00 Uhr.
Der monatliche Elternbeitrag beträgt 40,00 € für eine tägliche Betreuungszeit von 2 Stunden.
Ihr Kind nimmt an der Früh- u. Nachmittagsbetreuung d. Betreuenden Grundschule teil.
Die Frühbetreuung ist täglich eine Stunde in der Zeit von 7.00 Uhr bis 8.00 Uhr.
Die Nachmittagsbetreuung ist täglich zwei Stunden in der Zeit von 12.00 Uhr bis 14.00 Uhr.
Der monatliche Elternbeitrag beträgt 60,00 € für eine tägliche Betreuungszeit von 3 Stunden.Liegen die Voraussetzungen für eine Beitragsermäßigung vor, reduziert sich der Elternbeitrag von 20,00 € auf 16,00 €, von 40,00 € auf 32,00 € und von 60,00 € auf 48,00 €.
Der Elternbeitrag für die Mittagsverpflegung wird bei einer Beitragsermäßigung von 5,00 € auf 4,00 € reduziert. Bei Vorlage des eines Bildungsgutscheins ist die Mittagsverpflegung kostenfrei.
Aktuelle Regelung bis zum Schuljahresende (31.07.2025)
Die Höhe der monatlichen Elternbeiträge ergibt sich aus der jeweils gültigen Satzung/Betreuungsordnung der Verbandsgemeinde/Betreuenden Grundschule und gliedert sich zum neuen Schuljahr wie folgt:Eine Anpassung der Elternbeiträge zu gegebener Zeit wird vorbehalten.
Habe ich für mein Kind einen Anspruch auf einen Betreuungsplatz?
Um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu verbessern, stellt die Verbandsgemeinde Westerburg zusammen mit der Ganztagsschule der Grundschule in Westerburg den Eltern und Sorgeberechtigten ein umfassendes Angebot in Sachen Schulkinderbetreuung zur Verfügung.
Hierzu wird der Verbandsgemeinderat in den nächsten Wochen eine Satzung verabschieden.
Aktuell stellen die Betreuungssatzungen der einzelnen Grundschulen die Grundlage für das Angebot.
Diese stehen zum Herunterladen bereit.Der gesetzliche Anspruch auf Ganztagsbetreuung startet für die Schüler*innen der ersten Klassen mit dem Schuljahr 2026/27.
Bekommt mein Kind immer einen Betreuungsplatz?
Die Aufnahme zur und Abmeldung des Kindes von der Betreuenden Grundschule und vom Mittagsangebot erfolgt bei der Schulverwaltung der Verbandsgemeindeverwaltung. Diese entscheidet auch über die Aufnahme.
Sollte die Kapazität der Plätze erschöpft sein, werden Interessenten zunächst auf einer Warteliste geführt.
Wer kann die Betreuende Grundschule besuchen?
Aufnahmeberechtigt sind Schüler*innen der jeweiligen Grundschule.
Was wird in der Betreuenden Grundschule unternommen?
Bei der Betreuenden Grundschule handelt es sich um eine reine Betreuungsmaßnahme.
Unser Betreuungsangebot umfasst ein vielfältiges Programm, in dessen Rahmen sich die Kinder in der unterrichtsfreien Zeit neben Basteln, Lesen auch mit kreativen Spielen beschäftigen können.
Hausaufgabenbetreuung erfolgt in der Regel nicht.Ist eine Beitragsermäßigung/Kostenbefreiung möglich?
Voraussetzung hierfür ist ein gültiger Leistungsbescheid
- für die Kostenbefreiung der Mittagsverpflegung nach dem Bildungs- und Teilhabepaket, gilt auch für eine Beitragsermäßigung der Elternbeiträge,
- der Gewährung von Lernmittelfreiheit.
- Ein Antrag/Anspruch auf Leistungen aus dem Sozialfonds Rheinland-Pfalz.
Wie beantrage ich die Beitragsermäßigung/Kostenbefreiung?
Die Befreiung kann im Rahmen der Online Anmeldung beantragt werden.
Die gültigen Bescheide müssen Sie während der Antragstellung digital (pdf, jpg, png) hochladen.Ab wann gilt die Beitragsermäßigung/Kostenbefreiung?
Eine Befreiung kann frühestens zum 1. des Monats erfolgen, in dem alle Nachweise eingereicht wurden. Eine frühere Anrechnung ist grundsätzlich nicht möglich.
Kann die Betreuungszeit geändert werden?
Die Anmeldung ist für ein ganzes Jahr verbindlich.
Ist eine vorzeitige Abmeldung möglich?
Eine Abmeldung während des Schuljahres ist nur möglich bei:
- Umzug an einen anderen Ort (Angabe der neuen Anschrift erforderlich)
- Schulwechsel (Angabe der neuen Schule erforderlich)
- Arbeitslosigkeit (Nachweis zum Hochladen erforderlich)
- Sonstiges (Begründung bitte angeben)
Die Abmeldung ist zu begründen, mit den hier aufgeführten Unterlagen nachzuweisen und über die Online-Abmeldung für die Betreuende Grundschule zu beantragen.
Wie erfolgt die Abrechnung des Betreuungsbeitrages und des Verpflegungskostenanteils?
Die Zahlung wird am ersten eines Monats fällig.
Der Betreuungsbeitrag und der Verpflegungskostenanteil sind zum Fälligkeitstermin an die Verbandsgemeindekasse Westerburg zu entrichten.
Die Zahlung kann mittels Barzahlung, Überweisung oder Bankeinzug erfolgen.
Das entsprechende Formular für den Bankeinzug finden sie hier.Die Abrechnung des Verpflegungskostenanteils der Grundschulen Westerburg und Höhn erfolgt durch den jeweiligen Caterer.
Ist mein Kind während der Betreuungszeit versichert?
Für den Schulbesuch und die Betreuung besteht eine Haftpflichtversicherung. Außerdem besteht für die Schüler*innen eine gesetzliche Unfallversicherung während des Aufenthaltes in der Schule und für den direkten Heimweg nach der Betreuung.
Das Verlassen der Betreuung ohne Begleitung der Betreuungsperson ist nicht erlaubt.
Wer kann mir bei Fragen helfen?
Bei Fragen und Anliegen sind wir erreichbar unter der
E-Mail: Betreuung@VG-Westerburg.de
telefonisch: Frau Ochs: 02663/291-306, Zentrale: 02663/291-0Suchergebnisse werden geladenKeine Mitarbeitende gefunden.