Sanierung alter Bausubstanz, Bebauung von Baulücken

Sanierung alter Bausubstanz, Bebauung von Baulücken

Die Verbandsgemeinde Westerburg fördert die Sanierung alter Bausubstanz, die Bebauung von Baulücken und den Abriss alter Gebäude mit nachfolgendem Neubau an gleicher Stelle. 

Kaum eine Gemeinde bleibt davon verschont: In den Dorfkernen stehen Häuser leer und die Straßenzüge drohen zu veröden. Junge Menschen, die ein neues Zuhause suchen, bauen lieber in einem Neubaugebiet am Ortsrand. Die Dorfmitte besitzt offenbar keine Anziehungskraft mehr. In der Folge wird der Bereich zunehmend unattraktiv, weil in der Umgebung Gebäude verfallen. Es fehlt an Leben und Schwung.

Die Verbandsgemeinde Westerburg möchte mit dem Förderprogramm „Ortsinnenentwicklung“ die Begeisterung für ein altes Haus wieder wecken, um damit einer weiteren Verödung der Dorfzentren und auch einem Wegbrechen sozialer Strukturen zu begegnen. 

Folgende Maßnahmen sind über die Richtlinie „Ortsinnenentwicklung“ förderfähig:

  • Sanierung alter Bausubstanz,
  • Bebauung von Baulücken,
  • Abriss alter Gebäude und Neubau an gleicher Stelle. 

Voraussetzungen:

  • Das Gebäude ist älter als 40 Jahre.
  • Gesamtinvestitionsvolumen 50.000 €
  • Nachweis von Darlehensverbindlichkeiten
  • Bei Baulücken: Der jeweilige Bebauungsplan muss vor mindestens 20 Jahren wirksam geworden sein. 

Fördersumme:

Die Förderung wird als Zuschuss gewährt, der jährlich neu beantragt und festgesetzt wird.

Auf maximal 50.000 € effektiv bestehender Darlehensverbindlichkeiten werden 1.000 € Zuschuss gewährt, bei geringeren Verbindlichkeiten erfolgt die Festsetzung anteilig.

Eine Förderung kann in 5 aufeinander folgenden Jahren gewährt werden. Bei eigengenutzten Wohngebäuden verlängert sich der Förderzeitraum um ein weiteres Jahr je Kind (bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres) auf max. 8 Jahre. Wird im Förderzeitraum ein Kind geboren, so kann die Förderung auf Antrag um 1 Jahr je Kind, auf max. 8 Jahre verlängert werden.

Antragstellung:

Der Antrag auf Gewährung eines Zuschusses ist bei der Verbandsgemeinde Westerburg, Bauamt, Neumarkt 1, 56457 Westerburg zu stellen.

Downloads:

Kontaktdaten:

Bitte verwenden Sie die zentrale E-Mail-Adresse bauzuschuss@vg-westerburg.de für Ihre Anfragen. Vielen Dank!

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