Landtagswahl 2026
Am Sonntag, 22.03.2026 findet die Wahl zum 19. Landtag von Rheinland-Pfalz statt. Hier finden Sie Informationen, Downloads und am Wahlabend ab ca. 19:00 Uhr auch die vorläufigen Ergebnisse.

Information zur Landtagswahl am 22.03.2026
Informationen zur Eintragung in das Wählerverzeichnis
Am 22. März 2026 findet die Wahl zum 19. Landtag von
Rheinland-Pfalz statt.
Für jeden Stimmbezirk wird ein amtliches Wählerverzeichnis geführt. Das Stimmrecht kann nur ausüben, wer in ein solches Wählerverzeichnis eingetragen ist. Grundlage für die Eintragung in das Wählerverzeichnis ist das Melderegister der Verbandsgemeinde Westerburg.
Die stimmberechtigten Bürgerinnen und Bürger, welche am 08.02.2026 in der Verbandsgemeinde Westerburg ihren Hauptwohnsitz haben, werden von Amts wegen in das Wählerverzeichnis eingetragen. Innerhalb der VG Westerburg sollen die Wahlbenachrichtigungen ab dem 19.02.2026 zugestellt werden.
Wenn Sie bei der Landtagswahl stimmberechtigt und im Wählerverzeichnis eingetragen sind sowie innerhalb des Landes RLP Ihren Hauptwohnsitz umgemeldet haben, bleiben Sie im Wählerverzeichnis Ihrer bisherigen Wohnsitzgemeinde eingetragen. Dort können Sie am Wahlsonntag 22.03.2026 im Wahlraum Ihres Stimmbezirks wählen oder die Möglichkeit der Briefwahl nutzen.
Unter folgenden Voraussetzungen haben Sie die Möglichkeit, im Stimmbezirk Ihres neuen Wohnortes Ihre Stimme abzugeben:
- Sie haben sich innerhalb des Zeitraums vom 09.02.206 bis spätestens 01.03.2026 bei der Meldebehörde des neuen Wohnortes angemeldet. Bei einer Anmeldung vor dem 09.02.2026 werden Sie von Amts wegen in das Wählerverzeichnis Ihres neuen Wohnortes eingetragen
- Sie müssen spätestens zum 01.03.2026 einen schriftlichen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis des neuen Wohnortes stellen.
Werden Sie auf Ihren Antrag hin in das Wählerverzeichnis des neuen Wohnortes eingetragen, so werden Sie im Wählerverzeichnis Ihrer bisherigen Wohnsitzgemeinde gestrichen.
Voraussetzungen:
Sie werden auf Antrag in das Wählerverzeichnis eingetragen, wenn Sie stimmberechtigt sind. Stimmberechtigt sind alle Deutschen, die am Tag der Wahl
- das 18. Lebensjahr vollendet haben
- seit mindestens drei Monaten in Rheinland-Pfalz eine Wohnung, bei mehreren Wohnungen die Hauptwohnung, innehaben
- nicht vom Stimmrecht ausgeschlossen sind.
Benötigte Unterlagen:
- Personalausweis
- Der Antrag muss mindestens folgende Angaben enthalten:
- Formulierung „Antrag auf Eintragung ins Wählerverzeichnis“
- Familienname und Vorname
- Geburtsdatum
- Genaue Anschrift
- Handschriftliche Unterschrift
An wen muss ich den Antrag stellen:
Ihren Antrag auf Eintragung in ein Wählerverzeichnis der Verbandsgemeinde Westerburg richten Sie an
Verbandsgemeinde Westerburg
Einwohnermeldeamt
Neumarkt 1
56457 Westerburg
Für Rückfragen steht Ihnen Herr Keller, 02663-291 150 zur Verfügung.

Information zur Landtagswahl am 22.03.2026
Beantragung der Briefwahlunterlagen
Am 22. März 2026 findet die Wahl zum 19. Landtag von
Rheinland-Pfalz statt.
Für die Verbandsgemeinde Westerburg ist die Zustellung der Wahlbenachrichtigung ab dem 19.02.2026 geplant. Auf dieser Wahlbenachrichtigung erhalten Sie Informationen zu Ihrem Stimmbezirk und Ihrem Wahlraum.
Sollten Sie nicht per Urne, sondern per Briefwahl an der Landtagswahl teilnehmen wollen, informiert die Wahlbenachrichtigung ausführlich über die Möglichkeiten der Antragstellung zur Briefwahl. Wir empfehlen Ihnen in diesem Fall die Briefwahl online zu beantragen. Hierzu enthält die Wahlbenachrichtigung ein QR-Code bzw. eine Internetadresse.
Des Weiteren möchten wir bereits vorab darüber informieren, dass in dem Stimmbezirk Höhn-Neuhochstein eine repräsentative Wahlstatistik durchgeführt wird. Im Rahmen der repräsentativen Wahlstatistik, die ihre rechtliche Grundlage in § 54 a Landeswahlgesetz hat, werden in den vom Landeswahlleiter im Einvernehmen mit dem Statistischen Landesamt ausgewählten Stichprobenstimmbezirken Statistiken über die Geschlechts- und Altersgliederung der Stimmberechtigten und Wähler unter Berücksichtigung der Stimmabgabe für die einzelnen Wahlvorschläge erstellt. An die Stimmberechtigten werden dazu Stimmzettel (auch im Rahmen der Briefwahl), die Unterscheidungsmerkmale nach Geschlecht und Geburtsjahresgruppen enthalten, ausgegeben.
Bei der Verwendung dieser Stimmzettel ist eine Verletzung des Wahlgeheimnisses ausgeschlossen.
Für Rückfragen zu den anstehenden Wahlen steht Ihnen Herr Keller unter der Telefonnummer 02663 / 291 150 zur Verfügung.

