Landratswahl 2026
Am Sonntag, 16.08.2026 findet die Wahl zur Landrätin/zum Landrat des Westerwaldkreises statt. Eine mögliche Stichwahl wurde auf Sonntag, 30.08.2026 terminiert. Hier finden Sie Informationen, Downloads und am Wahlabend ab ca. 19:00 Uhr auch die vorläufigen Ergebnisse. Die Informationen gelten gleichermaßen für die Urwahl sowie eine mögliche Stichwahl
Information zur Wahl zur Landrätin/zum Landrat des Westerwaldkreises am 16.08.2026 (mögliche Stichwahl am 30.08.2026)
Informationen zur Eintragung in das Wählerverzeichnis
Für jeden Stimmbezirk wird ein amtliches Wählerverzeichnis geführt. Das Stimmrecht kann nur ausüben, wer in ein solches Wählerverzeichnis eingetragen ist. Grundlage für die Eintragung in das Wählerverzeichnis ist das Melderegister der Verbandsgemeinde Westerburg.
Die stimmberechtigten Bürgerinnen und Bürger, welche am 05.07.2026 in der Verbandsgemeinde Westerburg ihren Hauptwohnsitz haben, werden von Amts wegen in das Wählerverzeichnis eingetragen. Innerhalb der VG Westerburg sollen die Wahlbenachrichtigungen ab dem 15.07.2026 zugestellt werden.
Wenn Sie bei der Wahl zur Landrätin/zum Landrat des Westerwaldkreises stimmberechtigt und im Wählerverzeichnis eingetragen sind sowie innerhalb des Westerwaldkreises Ihren Hauptwohnsitz umgemeldet haben, bleiben Sie im Wählerverzeichnis Ihrer bisherigen Wohnsitzgemeinde eingetragen. Dort können Sie am Wahlsonntag 16.08.2026 im Wahlraum Ihres Stimmbezirks wählen oder die Möglichkeit der Briefwahl nutzen.
Unter folgenden Voraussetzungen haben Sie die Möglichkeit, im Stimmbezirk Ihres neuen Wohnortes Ihre Stimme abzugeben:
- Sie haben sich innerhalb des Zeitraums vom 06.07.2026 bis spätestens 26.07.2026 bei der Meldebehörde des neuen Wohnortes angemeldet. Bei einer Anmeldung vor dem 06.07.2026 werden Sie von Amts wegen in das Wählerverzeichnis Ihres neuen Wohnortes eingetragen
- Sie müssen spätestens zum 26.07.2026 einen schriftlichen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis des neuen Wohnortes stellen.
Werden Sie auf Ihren Antrag hin in das Wählerverzeichnis des neuen Wohnortes eingetragen, so werden Sie im Wählerverzeichnis Ihrer bisherigen Wohnsitzgemeinde gestrichen.
Voraussetzungen:
Sie werden auf Antrag in das Wählerverzeichnis eingetragen, wenn Sie stimmberechtigt sind. Stimmberechtigt sind alle Deutschen, die am Tag der Wahl
- das 18. Lebensjahr vollendet haben
- seit mindestens drei Monaten im Westerwaldkreis eine Wohnung, bei mehreren Wohnungen die Hauptwohnung, innehaben
- nicht vom Stimmrecht ausgeschlossen sind.
Benötigte Unterlagen:
- Personalausweis
- Der Antrag muss mindestens folgende Angaben enthalten:
- Formulierung „Antrag auf Eintragung ins Wählerverzeichnis“
- Familienname und Vorname
- Geburtsdatum
- Genaue Anschrift
- Handschriftliche Unterschrift
An wen muss ich den Antrag stellen:
Ihren Antrag auf Eintragung in ein Wählerverzeichnis der Verbandsgemeinde Westerburg richten Sie an
Verbandsgemeinde Westerburg
Einwohnermeldeamt
Neumarkt 1
56457 Westerburg
Für Rückfragen steht Ihnen Herr Lauf, 02663-291 181 zur Verfügung.
Information zur Wahl zur Landrätin/zum Landrat des Westerwaldkreises am 16.08.2026 (mögliche Stichwahl am 30.08.2026)
Beantragung der Briefwahlunterlagen
Für die Verbandsgemeinde Westerburg ist die Zustellung der Wahlbenachrichtigung ab dem 15.07.2026 geplant. Auf dieser Wahlbenachrichtigung erhalten Sie Informationen zu Ihrem Stimmbezirk und Ihrem Wahlraum.
Sollten Sie nicht per Urne, sondern per Briefwahl an der Wahl zur Landrätin/zum Landrat des Westerwaldkreises teilnehmen wollen, informiert die Wahlbenachrichtigung ausführlich über die Möglichkeiten der Antragstellung zur Briefwahl. Wir empfehlen Ihnen in diesem Fall die Briefwahl online zu beantragen. Hierzu enthält die Wahlbenachrichtigung einen QR-Code bzw. eine Internetadresse.
Für Rückfragen zu den anstehenden Wahlen steht Ihnen Herr Lauf unter der Telefonnummer 02663 / 291 181 zur Verfügung.

