Landratswahl 2026 – Stichwahl am 30.08.2026
Am Sonntag, 30.08.2026 findet die Stichwahl zur Wahl der Landrätin/des Landrates des Westerwaldkreises statt. Bei der Urwahl am 16.08.2026 hat keine Bewerberin/kein Bewerber mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten. Die Stichwahl findet daher zwischen den beiden Bewerbern mit den höchsten Stimmenzahlen statt: Klaus Lütkefedder (CDU) mit 43,3 % und Dr. Tanja Machalet (SPD) mit 24,7 % nach vorläufigem Ergebnis. Die Wahlbeteiligung lag bei 42,2 %.
Die Wahlräume sind am 30.08.2026 von 8:00 bis 18:00 Uhr geöffnet. Hier finden Sie Informationen, Downloads und am Wahlabend ab ca. 19:00 Uhr auch die vorläufigen Ergebnisse.
Wahlbenachrichtigung und Wählerverzeichnis
Für die Stichwahl wird keine neue Wahlbenachrichtigung zugestellt. Die Wahlbenachrichtigung der Urwahl vom 16.08.2026 behält ihre Gültigkeit; Stimmbezirk und Wahlraum bleiben unverändert.
Wahlberechtigte, die ihre Wahlbenachrichtigung nicht mehr auffinden können, sind gleichwohl wahlberechtigt. Bitte bringen Sie in diesem Fall Ihren Personalausweis oder Reisepass mit in den Wahlraum. Wenn Sie Ihren Wahlraum nicht kennen, hilft Ihnen das Wahlamt der Verbandsgemeindeverwaltung Westerburg weiter.
Beantragung der Briefwahlunterlagen
Wer bei der Beantragung der Briefwahlunterlagen zur Urwahl auch die Unterlagen für eine mögliche Stichwahl mitbeantragt hat, erhält diese automatisch zugesandt. Ein neuer Antrag ist in diesem Fall nicht erforderlich.
Alle übrigen Wahlberechtigten, die per Briefwahl an der Stichwahl teilnehmen möchten, müssen einen Antrag stellen. Wir empfehlen die Online-Beantragung über den QR-Code bzw. die Internetadresse auf Ihrer Wahlbenachrichtigung der Urwahl. Alternativ ist der Antrag schriftlich, per E-Mail oder persönlich bei der Verbandsgemeindeverwaltung Westerburg möglich. Eine telefonische Beantragung ist gesetzlich nicht zulässig.
Bei einem formlosen Antrag geben Sie bitte Familienname, Vorname, Geburtsdatum und vollständige Wohnanschrift an.
Anträge sind bis Freitag, 28.08.2026, 18:00 Uhr möglich. Bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung können Briefwahlunterlagen noch bis zum Wahltag, 15:00 Uhr, beantragt werden.
Unser Hinweis zu den Postlaufzeiten
Der Zeitraum zwischen Urwahl und Stichwahl ist kurz. Für Hin- und Rückversand bleiben nur wenige Tage. Bitte beantragen Sie die Unterlagen daher unverzüglich. Die Versendung der Briefwahlunterlagen erfolgt ab Donnerstag, 20.08.2026. Der letztmögliche Zeitpunkt für die Versendung der Briefwahlunterlagen ist am Mittwoch, 26.08.2026 12:00 Uhr. Danach können Briefwahlunterlagen nur noch persönlich bei der Verbandsgemeindeverwaltung, Neumarkt 1, 56457 Westerburg abgeholt werden.
Der Wahlbrief muss bis Sonntag, 30.08.2026, 18:00 Uhr bei der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle eingegangen sein. Der Poststempel ist unerheblich. Wenn die Rücksendung knapp wird, haben Sie folgende Möglichkeiten:
- Einwurf in den Briefkasten der Verbandsgemeindeverwaltung Westerburg, Neumarkt 1, 56457 Westerburg
- Abgabe im Wahlraum Ihres Stimmbezirks am Wahlsonntag bis 18:00 Uhr
- Wählen mit dem Wahlschein direkt im Wahlraum Ihres Stimmbezirks (Wahlschein und Ausweisdokument mitbringen)
Wählen im Wahlbüro der Verbandsgemeindeverwaltung
Sie können Ihre Briefwahlunterlagen persönlich im Wahlbüro der Verbandsgemeindeverwaltung Westerburg, Neumarkt 1, 56457 Westerburg, beantragen und Ihre Stimme direkt vor Ort abgeben. Damit entfallen die Postlaufzeiten vollständig. Bitte bringen Sie Ihren Personalausweis oder Reisepass mit.
Die Entgegennahme von Briefwahlunterlagen für andere Personen ist nur mit schriftlicher Vollmacht möglich.
Rückfragen
Für Rückfragen zur Stichwahl steht Ihnen Herr Lauf unter der Telefonnummer 02663 / 291 181 zur Verfügung.

