Bekanntmachung der Verbandsgemeinde Westerburg nach § 97 Abs. I GemO-1


  1. Einsichtnahme in den Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2025 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen
  2. Möglichkeit zur Einreichung von Vorschlägen

Den Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2025 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen habe ich dem Verbandsgemeinderat zugeleitet.

  1. Der Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2025 liegt mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen während der allgemeinen Öffnungszeiten der Verbands­gemeindeverwaltung in der Verbandsgemeindeverwaltung, Neumarkt 1, 56457 Westerburg, Zimmer 126, bis zur Beschlussfassung über die Haushaltssatzung durch den Verbandsgemeinderat zur Einsichtnahme aus.
  2. Die Einwohnerinnen und Einwohner der Verbandsgemeinde Westerburg haben die Möglichkeit, innerhalb von 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung bei der Verbandsgemeindeverwaltung, Neumarkt 1, 56457 Westerburg, Vorschläge zum Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2025 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen, einzureichen. Die Vorschläge sind schriftlich an die Verbandsgemeindeverwaltung einzureichen. Der Verbandsgemeinderat wird vor seinem Beschluss über die Haushaltssatzung über die innerhalb dieser Frist eingegangenen Vorschläge in öffentlicher Sitzung beraten und entscheiden.

 

Westerburg, 14.11.2024


Markus Hof, Bürgermeister

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