Gleichstellungsstelle der Verbandsgemeinde Westerburg
Gemeinsam für Chancengleichheit, Gleichberechtigung und ein respektvolles Miteinander
Herzlich willkommen bei der Gleichstellungsstelle der Verbandsgemeinde Westerburg!
Gleichberechtigung ist ein Grundrecht und eine wichtige Grundlage für ein gerechtes und respektvolles Zusammenleben.
Frauen und Männer sollen die gleichen Chancen haben, ihr Leben selbstbestimmt zu gestalten – unabhängig davon, ob es um Beruf, Familie, gesellschaftliche Teilhabe oder die persönliche Lebensplanung geht.
Doch auch heute bestehen noch Ungleichheiten. Frauen verdienen im Durchschnitt weniger als Männer, übernehmen häufiger unbezahlte Familien- und Pflegearbeit und sind in vielen Führungspositionen unterrepräsentiert. Auch Gewalt gegen Frauen und Mädchen ist weiterhin ein ernstes gesellschaftliches Problem.
Die Gleichstellungsstelle der Verbandsgemeinde Westerburg setzt sich dafür ein, bestehende Benachteiligungen abzubauen, Chancengleichheit zu fördern und insbesondere die Interessen und Belange von Frauen und Mädchen in unserer Verbandsgemeinde zu stärken.
Gleichstellung betrifft uns alle. Sie beginnt im Alltag, in unseren Familien, am Arbeitsplatz, in Vereinen und im gesellschaftlichen Miteinander.
„Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.“
Artikel 3 Absatz 2 Grundgesetz
Ihre kommunale Gleichstellungsbeauftragte
Nina Engel
Kommunale Gleichstellungsbeauftragte der Verbandsgemeinde Westerburg
Bestellt nach § 2 Absatz 6 der Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz (GemO).
Mein Name ist Nina Engel. Als kommunale Gleichstellungsbeauftragte der Verbandsgemeinde Westerburg setze ich mich für die tatsächliche Gleichberechtigung von Frauen und Männern ein.
Mein besonderes Anliegen ist es, die Interessen von Frauen und Mädchen zu vertreten, Benachteiligungen sichtbar zu machen und dazu beizutragen, dass alle Menschen unabhängig von ihrem Geschlecht faire Chancen erhalten.
Ich möchte Ansprechpartnerin sein, zuhören, informieren, Unterstützungsmöglichkeiten aufzeigen und gemeinsam mit anderen Einrichtungen und Institutionen die Gleichstellung in unserer Verbandsgemeinde voranbringen.
Haben Sie Fragen, Anregungen oder ein persönliches Anliegen? Dann nehmen Sie gerne Kontakt mit mir auf.
📍Verbandsgemeindeverwaltung Westerburg
📞02663 291-490
📞0160 98981304
✉️gleichstellungsstelle@vg-westerburg.de
Gesetzliche Grundlagen der kommunalen Gleichstellungsarbeit
Die Gleichstellung von Frauen und Männern ist nicht nur ein gesellschaftliches Ziel, sondern auch ein gesetzlicher Auftrag.
Artikel 3 Absatz 2 Grundgesetz
Das Grundgesetz verpflichtet den Staat, die tatsächliche Gleichberechtigung von Frauen und Männern zu fördern und bestehende Nachteile abzubauen.
Dabei geht es nicht allein um gleiche Rechte auf dem Papier. Ziel ist es vielmehr, dass Frauen und Männer auch im gesellschaftlichen Alltag tatsächlich gleichberechtigte Chancen und Möglichkeiten haben.
§ 2 Absatz 6 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz (GemO)
Die Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz verankert die Verwirklichung des Verfassungsauftrags der Gleichberechtigung von Frauen und Männern als kommunale Aufgabe.
Sie bildet die gesetzliche Grundlage für die kommunale Gleichstellungsarbeit und die Bestellung kommunaler Gleichstellungsbeauftragter.
Die Gleichstellungsarbeit soll dazu beitragen, bestehende Benachteiligungen von Frauen abzubauen, ihre gesellschaftliche und wirtschaftliche Situation zu verbessern und ihre Interessen bei kommunalen Angelegenheiten angemessen zu berücksichtigen.
Kommunale Gleichstellung als Querschnittsaufgabe
Gleichstellung betrifft viele Bereiche des öffentlichen Lebens. Dazu zählen unter anderem Familienpolitik, soziale Angebote, Mobilität, Sicherheit, Bildung, Kultur und gesellschaftliche Beteiligung.
Deshalb ist Gleichstellungsarbeit eine Querschnittsaufgabe: Gleichstellungsrelevante Gesichtspunkte sollen nicht nur bei einzelnen Projekten, sondern grundsätzlich bei kommunalen Planungen und Maßnahmen mitgedacht werden.
Die kommunale Gleichstellungsbeauftragte nimmt dabei eine beratende, unterstützende und anregende Funktion wahr.
Ihre Tätigkeit nach der Gemeindeordnung ist von der Funktion einer internen Gleichstellungsbeauftragten nach dem Landesgleichstellungsgesetz (LGG) zu unterscheiden.
Aufgaben der kommunalen Gleichstellungsbeauftragten
Die kommunale Gleichstellungsbeauftragte unterstützt die Umsetzung des Verfassungsauftrags der Gleichberechtigung auf örtlicher Ebene.
Ihre Aufgaben umfassen insbesondere folgende Bereiche:
1. Interessen von Frauen und Mädchen vertreten
- Ein Schwerpunkt der kommunalen Gleichstellungsarbeit liegt darin, die Interessen, Bedürfnisse und Lebenssituationen von Frauen und Mädchen sichtbar zu machen.
- Die Gleichstellungsbeauftragte setzt sich dafür ein, dass Frauen und Mädchen gleichberechtigt am gesellschaftlichen, wirtschaftlichen, kulturellen und politischen Leben teilnehmen können.
- Dazu gehören beispielsweise die Förderung von Selbstbestimmung und finanzieller Unabhängigkeit, die Verbesserung gesellschaftlicher Teilhabemöglichkeiten sowie die Sensibilisierung für geschlechtsspezifische Benachteiligungen.
2. Kommunale Planungen und Entscheidungen begleiten
- Viele kommunale Entscheidungen haben Auswirkungen auf den Alltag von Frauen und Männern.
- Die Gleichstellungsbeauftragte bringt im Rahmen ihrer gesetzlichen Aufgaben gleichstellungsrelevante Gesichtspunkte in kommunale Planungen, Vorhaben und Maßnahmen ein.
- Dies kann beispielsweise folgende Bereiche betreffen:
- Familienfreundliche Angebote und Kinderbetreuung
- Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf
- Sicherheit und Mobilität im öffentlichen Raum
- Teilhabe von Frauen und Mädchen an kommunalen Angeboten
- Beteiligung von Frauen am politischen und gesellschaftlichen Leben
- Berücksichtigung unterschiedlicher Lebenssituationen bei kommunalen Maßnahmen
3. Information, Beratung und Unterstützung
- Die Gleichstellungsbeauftragte ist eine Anlaufstelle für gleichstellungsrelevante Fragen und Anliegen.
- Frauen und Mädchen können sich beispielsweise bei Fragen zu Benachteiligung, beruflicher Chancengleichheit, wirtschaftlicher Eigenständigkeit oder schwierigen Lebenssituationen an sie wenden.
- Im Mittelpunkt stehen das persönliche Gespräch, die erste Orientierung und die Vermittlung geeigneter Hilfsangebote.
- Die Gleichstellungsbeauftragte kann informieren, Unterstützungsmöglichkeiten aufzeigen und Kontakte zu spezialisierten Beratungsstellen herstellen.
- Sie ersetzt keine Rechtsberatung, Therapie oder fachliche Sozialberatung.
4. Benachteiligungen erkennen und abbauen
- Frauen und Männer haben rechtlich gleiche Rechte. Dennoch unterscheiden sich ihre tatsächlichen Lebens- und Erwerbsbedingungen häufig.
- Die Gleichstellungsbeauftragte macht auf bestehende Ungleichheiten aufmerksam und unterstützt Maßnahmen, die zu mehr Chancengleichheit beitragen.
- Wichtige Themen sind insbesondere Entgeltgleichheit, berufliche Entwicklungsmöglichkeiten, die Verteilung unbezahlter Sorgearbeit, wirtschaftliche Unabhängigkeit und gesellschaftliche Teilhabe.
5. Öffentlichkeitsarbeit und Sensibilisierung
- Gleichstellung kann nur gelingen, wenn gesellschaftliche Benachteiligungen erkannt und offen angesprochen werden.
- Deshalb gehören Information und Öffentlichkeitsarbeit zu den wichtigen Aufgaben der Gleichstellungsstelle.
- Durch Veröffentlichungen, Vorträge, Informationsveranstaltungen und Aktionen sollen gleichstellungsrelevante Themen in das öffentliche Bewusstsein gerückt werden.
- Hierzu zählen unter anderem der Internationale Frauentag, der Equal Pay Day, der Equal Care Day und der Internationale Tag gegen Gewalt an Frauen.
6. Zusammenarbeit und Vernetzung
- Gleichstellungsarbeit lebt von der Zusammenarbeit.
- Die Gleichstellungsbeauftragte kann sich mit anderen kommunalen Gleichstellungsbeauftragten, Beratungsstellen, sozialen Einrichtungen, Vereinen, Bildungseinrichtungen und weiteren Institutionen vernetzen.
- Gemeinsame Projekte und Aktionen können dazu beitragen, Unterstützungsangebote bekannter zu machen und gleichstellungsrelevante Themen stärker in der Öffentlichkeit zu verankern.
Wann kann ich mich an die Gleichstellungsbeauftragte wenden?
Nicht immer ist auf den ersten Blick erkennbar, ob ein Anliegen zur Gleichstellungsstelle gehört. Die folgenden Beispiele zeigen, in welchen Situationen eine Kontaktaufnahme sinnvoll sein kann.
- „Ich möchte nach der Familienzeit wieder beruflich einsteigen.“
- Sie möchten nach einer längeren Familien- oder Pflegephase wieder arbeiten und suchen Informationen über Beratungsangebote, Weiterbildung oder Unterstützungsmöglichkeiten? Die Gleichstellungsstelle kann Ihnen geeignete Anlaufstellen nennen.
- „Ich habe das Gefühl, wegen meines Geschlechts benachteiligt zu werden.“
- Sie erleben geschlechtsbezogene Benachteiligung und wissen nicht, an wen Sie sich wenden können? Die Gleichstellungsbeauftragte kann mit Ihnen besprechen, welche Informations- und Beratungsangebote zur Verfügung stehen.
- „Ich befinde mich in einer schwierigen persönlichen Situation.“
- Trennung, finanzielle Sorgen oder familiäre Belastungen können viele Fragen aufwerfen. Die Gleichstellungsstelle bietet erste Orientierung und kann Kontakte zu spezialisierten Beratungsangeboten vermitteln.
- „Ich erlebe Gewalt, Bedrohung oder sexuelle Belästigung.“
- Niemand muss mit Gewalterfahrungen allein bleiben. Die Gleichstellungsbeauftragte kann über Schutz- und Hilfsangebote informieren und den Kontakt zu professionellen Beratungsstellen erleichtern.
- „Ich möchte auf ein Problem in unserer Verbandsgemeinde aufmerksam machen.“
- Sie haben festgestellt, dass ein kommunales Angebot die unterschiedlichen Bedürfnisse von Frauen und Männern nicht ausreichend berücksichtigt? Sie können Ihre Beobachtungen und Anregungen an die Gleichstellungsstelle weitergeben.
- „Ich habe eine Idee für eine Veranstaltung oder ein gemeinsames Projekt.“
- Sie möchten ein Thema rund um Gleichberechtigung, Frauenrechte oder Chancengleichheit aufgreifen? Die Gleichstellungsstelle freut sich über Anregungen und Möglichkeiten zur Zusammenarbeit.
- Auch Männer, Angehörige, Vereine, Einrichtungen und andere Interessierte können sich mit gleichstellungsrelevanten Anliegen an die Gleichstellungsstelle wenden.
- „Ich möchte nach der Familienzeit wieder beruflich einsteigen.“
Warum Gleichstellung weiterhin wichtig ist
Gleiche Bezahlung und wirtschaftliche Unabhängigkeit
- Frauen verdienen in Deutschland durchschnittlich weiterhin weniger als Männer. Der sogenannte Gender Pay Gap beschreibt den Unterschied zwischen den durchschnittlichen Bruttostundenverdiensten von Frauen und Männern.
- Ursachen sind unter anderem unterschiedliche Erwerbsbiografien, häufigere Teilzeitbeschäftigung von Frauen, die ungleiche Verteilung von Führungspositionen und Unterschiede in der Bezahlung verschiedener Berufsfelder.
- Eine faire Bezahlung und wirtschaftliche Eigenständigkeit sind wichtige Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben.
Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf
- Kinderbetreuung, die Pflege von Angehörigen und die Organisation des Familienalltags werden noch immer überwiegend von Frauen übernommen.
- Diese unbezahlte Sorgearbeit ist für unsere Gesellschaft unverzichtbar. Sie kann jedoch berufliche Entwicklungsmöglichkeiten, Einkommen und spätere Rentenansprüche beeinflussen.
- Eine gerechtere Verteilung dieser Aufgaben und gute Rahmenbedingungen für Familien sind deshalb wichtige Gleichstellungsthemen.
Frauen in Politik und Führungspositionen
- Frauen sind in vielen politischen Gremien und Führungspositionen weiterhin unterrepräsentiert.
- Gleichstellung bedeutet auch, Frauen zu ermutigen, Verantwortung zu übernehmen, ihre Interessen einzubringen und Entscheidungen aktiv mitzugestalten.
Schutz vor Gewalt und Diskriminierung
- Gewalt gegen Frauen und Mädchen ist eine schwerwiegende Verletzung der Menschenrechte.
- Sie kann körperliche, psychische, sexualisierte, wirtschaftliche oder digitale Formen annehmen.
- Aufklärung, Prävention und der Zugang zu professionellen Hilfsangeboten sind wichtige Voraussetzungen, um Betroffene zu schützen und Gewalt entgegenzuwirken.
Gemeinsam für mehr Gleichberechtigung
Gleichstellung ist eine Aufgabe, die uns alle betrifft.
Eine gerechte Gesellschaft lebt davon, dass Frauen und Männer die gleichen Chancen haben, ihre Fähigkeiten zu entfalten, ihre Lebenswege selbstbestimmt zu gestalten und am gesellschaftlichen Leben teilzuhaben.
Dazu gehört auch, bestehende Benachteiligungen zu erkennen, unterschiedliche Lebenssituationen zu berücksichtigen und gemeinsam nach Lösungen zu suchen.
Die Gleichstellungsstelle der Verbandsgemeinde Westerburg möchte einen Beitrag dazu leisten, Gleichberechtigung sichtbar zu machen, Frauen und Mädchen zu stärken und ein respektvolles Miteinander zu fördern.
Ich freue mich auf Ihre Fragen, Anregungen und den persönlichen Austausch.
Nina Engel Kommunale Gleichstellungsbeauftragte Verbandsgemeinde Westerburg


