Bebauungsplan „Solarpark Weltersburg“, Beteiligung gem. §§ 3, 4 BauGB


vormittags

montags bis freitags von 8.00 bis 12.00 Uhr

nachmittags

montags und Dienstag   14.00 bis 16.00 Uhr

donnerstags von             14.00 bis 18.00 Uhr

Ort der Einsichtnahme: Eingangsbereich (Haupteingang) des Verwaltungsgebäudes vor der Pforte / Telefonzentrale.

Während der Auslegungsfrist wird jedermann die Gelegenheit gegeben, sich zu der vorgesehenen Planung zu äußern und die Planung zu erörtern, Auskünfte zu verlangen oder Anregungen geltend zu machen.

Folgende Unterlagen zur Aufstellung des Bebauungsplans „Solarpark Weltersburg“ können dort eingesehen werden:

  1. Begründung mit Umweltbericht
  2. Textfestsetzungen zum Bebauungsplan
  3. Planzeichnung zum Bebauungsplan
  4. FFH-Verträglichkeitsvorprüfung zum FFH-Gebiet „Westerwälder Kuppenland“
  5. VSG-Verträglichkeitsvorprüfung zum Vogelschutzgebiet „Westerwald“
  6. Fachbeitrag Artenschutz
  7. Abwägungsentscheidungen zu den im Rahmen der Beteiligungsverfahren gem. § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB vorgebrachten Anregungen

Der Planbereich beinhaltet Flächen der Flur 2 und Flur 3 und erstreckt sich im Nordwesten der Gemarkungsgrenze, nördlich der Ortslage von Weltersburg.

Der Begründung zum Bebauungsplan ist gem. § 2a BauGB ein Umweltbericht beizufügen, in dem die auf Grund der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB ermittelten und bewerteten Belange des Umweltschutzes darzulegen sind.

 

1. Es liegen die folgenden Arten umweltbezogener Informationen vor:

a) Umweltbericht

Der Umweltbericht enthält eine Kurzdarstellung mit den Zielen und Inhalten des Bebauungsplanes und der zu beachtenden Umweltschutzziele. Er beinhaltet eine Beschreibung und Bewertung der zu erwartenden bau-, anlage- und betriebsbedingten Wirkfaktoren und weiter eine Beschreibung und Bewertung zu den Schutzgütern. Es wurden folgende Schutzgüter betrachtet:

            Schutzgut Tiere und Pflanzen
            Schutzgut Boden
            Schutzgut Wasser
            Schutzgut Klima / Luft
            Schutzgut Landschaftsbild / Erholung
            Schutzgut Mensch
            Schutzgut Kultur und sonstige Sachgüter

 

Der landespflegerische Planungsbeitrag enthält eine Bestandsaufnahme sowie eine Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen im Hinblick auf die Entwicklung des Plangebietes. Zudem wird der Eingriff in Natur und Landschaft dargestellt und eine schutzgutbezogene Eingriffsbeurteilung vorgenommen. Des Weiteren beinhaltet er Vorprüfungen für NATURA 2000-Gebiete, hier das FFH-Gebiet „Westerwälder Kuppenland“ und das Vogelschutzgebiet „Westerwald“, welche in direkter Nähe beziehungsweise innerhalb des Geltungsbereiches liegen. In der beinhalteten artenschutzrechtlichen Prüfung wird für Tier- und Pflanzenarten des Anhangs IV der FFH-Richtlinie und europäische Vogelarten nach Art. 1 der Vogelschutzrichtlinie geprüft, ob durch ein Vorhaben ggf. Verbotstatbestände gemäß § 44 Abs. 1 BNatSchG eintreten. Auf Basis der Bearbeitung durch eine Struktur- bzw. Habitatpotenzialabschätzung und der Untersuchung des Vorkommens im Eingriffsbereich wird durch die Artenschutzprüfung ermittelt, welche Auswirkungen bzw. Konflikte sich durch das Vorhaben ergeben können.

 

b) Bisher eingegangene Stellungnahmen im Rahmen der Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange mit umweltbezogenen Informationen

Schreiben der Kreisverwaltung des Westerwaldkreises vom 29.12.2023

Zum Schutzgut Tiere und Pflanzen
Zum Schutzgut Boden
Zum Schutzgut Wasser
Zum Schutzgut Landschaftsbild / Erholung
Zum Schutzgut Mensch 

Schreiben der Generaldirektion Kulturelles Erbe – Direktion Landesarchäologie vom 27.11.2023

Zum Schutzgut Kultur und sonstige Sachgüter

Schreiben der Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord vom 04.12.2023

Zum Schutzgut Wasser

Schreiben des Landesamtes für Geologie und Bergbau vom 28.11.2023

Zum Schutzgut Boden


c) Stellungnahmen von Privaten, einschließlich Verbänden und Vereinen, mit umweltbezogenen Informationen sind nicht eingegangen.

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Menschen und menschliche Gesundheit finden sich in (a) und (b): Es wurden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu: Wirkung auf den Menschen (Leben, Gesundheit, Wohlbefinden) und Maßnahmen zur Vermeidung und Verringerung von Beeinträchtigungen.

Umweltbezogene Informationen zu den Schutzgütern Tiere und Pflanzen finden sich in (a) und (b): Es wurden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu: Lebensraumpotential für Pflanzen und Tiere, Artenschutz sowie Maßnahmen zur Vermeidung und Verringerung von Beeinträchtigungen.

Umweltbezogene Informationen zu den Schutzgütern Boden und Wasser finden sich in (a) und (b): Es wurden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu: Altlastenstandorten und -verdachtsflächen, anfallendes Oberflächenwasser, Abwasserbehandlung, Starkregengefährdung, Schutzfunktion der grundwasserüberdeckenden Schichten sowie Maßnahmen zur Vermeidung und Verringerung von Beeinträchtigungen.

Umweltbezogene Informationen zu den Schutzgütern Klima und Luft finden sich in (a): Es wurden Aussagen getroffen zu den klimatischen Auswirkungen bezogen auf den Versiegelungsgrad und die umweltfachlichen Zielsetzungen sowie Maßnahmen zur Vermeidung und Verringerung von Beeinträchtigungen.

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Landschaft finden sich in (a) und (b): Es wurden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu: Potenzielle Beeinträchtigungen durch die geplante Änderung sowie Maßnahmen zur Vermeidung und Verringerung von Beeinträchtigungen.

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Kultur und sonstige Sachgüter finden sich in (a) und (b): Es wurde beschrieben, dass keine bekannten Kulturgüter oder Sachgüter im Plangebiet vorhanden sind, archäologische Denkmäler jedoch im Rahmen der Bodenarbeiten zu Tage treten könnten.

 

2. Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen bei vorgenannter Stelle schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden.

Die Unterlagen sind auch im Internet unter der Adresse https://www.vg-westerburg.de/aktuelles/aus-der-verwaltung/ abrufbar.

Ihre Stellungnahmen können Sie über die Adresse Bauamt@vg-westerburg.de an die Verbandsgemeindeverwaltung senden.

 

Sollte bis zum vorgenannten Termin keine Stellungnahme von Ihnen vorliegen, gehen wir davon aus, dass von Ihnen wahrzunehmende Belange nicht berührt werden. Nach § 4a Abs. 6 i.V.m. §§ 3 Abs. 2, 4 Abs. 2 BauGB weisen wir vorsorglich darauf hin, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.

Ein Antrag nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, soweit mit ihm nur Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Weiterhin wird auf folgendes Hingewiesen:

  1. Über die eingegangenen Stellungnahmen wird der Ortsgemeinderat Weltersburg in öffentlicher Sitzung beraten und entscheiden
  2. Die den Festsetzungen zugrundeliegenden Vorschriften liegen während der o.g. Frist ebenfalls zur Einsichtnahme bereit.
  3. Mit der Abgabe einer Stellungnahme wird in die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten zum Zweck der Durchführung des Bauleitplanverfahrens eingewilligt.
  4. Der Geltungsbereich des Plangebietes ergibt sich aus der abgedruckten Skizze und dient der allgemeinen Information.

Der Inhalt dieser öffentlichen Bekanntmachung steht ebenfalls gemäß § 27a Verwaltungsverfahrensgesetz auf der Internetseite der Verbandsgemeinde Westerburg www.vg-westerburg.de zum Download bereit.

Weltersburg, 29.08.2024

Abgrenzung des Geltungsbereiches (rote Linie) in Flur 2 und Flur 3 Gem. Weltersburg