Ausgleichsbeträge im Sanierungsgebiet „Oberstadt Westerburg“ werden demnächst erhoben – Download des Verkehrswertgutachtens hier möglich

Die Sanierungssatzung „Oberstadt Westerburg“ wurde mit Datum zum 9. Januar 2025 aufgehoben. Mit dieser Aufhebung wurden die Grundlagen für die abschließende Erhebung der Ausgleichsbeträge für dieses Sanierungsgebiet begründet.

Gemäß § 154 des Baugesetzbuches (BauGB) hat der Eigentümer eines im Sanierungsgebiet gelegenen Grundstückes zur Finanzierung der Sanierung einen Ausgleichsbetrag an die Stadt Westerburg in Geld zu entrichten, der der durch die Sanierung bedingten Erhöhung des Bodenwertes seines Grundstückes entspricht.

Die Personen, in deren Eigentum sich Grundstücke im Sanierungsgebiet „Oberstadt Westerburg“ befinden, erhalten in den nächsten Tagen und Wochen Schreiben, in denen die voraussichtlichen Festsetzungen der Ausgleichsbeträge bekanntgegeben werden. Ab diesem Zeitpunkt haben die Eigentümer Gelegenheit, Stellung zur beabsichtigten Erhebung des Ausgleichsbetrages zu nehmen, bevor die endgültige Festsetzung der Ausgleichsbeträge erfolgt. Es kann sein, dass die Schreiben für einzelne Grundstücke an verschiedenen Tagen und in getrennten Sendungen bei den Eigentümern zu Hause eintreffen. Dies ist aus logistischen Gründen nicht anders möglich.

Bei der Bemessung des Ausgleichsbetrags für das Grundstück ist die Werterhöhung zu Grunde zu legen, die durch die Aussicht auf Sanierung, durch ihre Vorbereitung oder Durchführung eingetreten ist. Die Werterhöhung besteht aus dem Unterschied zwischen dem Bodenwert, der sich für das Grundstück durch die rechtliche und tatsächliche Neuordnung des Gebietes ergibt (Endwert) und dem Bodenwert, der sich für das Grundstück ergeben würde, wenn er weder durch die Aussicht auf Sanierung noch durch Maßnahmen zu ihrer Vorbereitung und Durchführung beeinflusst worden wäre (Anfangswert). Unberücksichtigt bleiben bei der Ermittlung die auf dem Grundstück befindlichen Gebäude und sonstigen Anlagen.

Grundlage der Wertermittlung ist ein Verkehrswertgutachten des Gutachterausschusses für Grundstückswerte für den Bereich Westerwald-Taunus, Geschäftsstelle beim Vermessungs- und Katasteramt Westerwald-Taunus, Jahnstraße 5, 56457 Westerburg (§§ 192 bis 199 BauGB). Das Gutachten steht in unserem Hause zur Einsichtnahme zur Verfügung oder kann untenstehend heruntergeladen werden.


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