Umsetzung neues Ganztagsförderungsgesetz (GaFöG) ab Schuljahr 2026/2027


Dieser Rechtsanspruch umfasst im 1. Schuljahr nicht nur die Betreuung an Schultagen, die über die Betreuenden Ganztagsschulen sichergestellt ist, sondern auch eine Ferienbetreuung von bis zu 8 Wochen pro Schuljahr. Damit besteht für Ihr Kind erstmals ab den Herbstferien 2026 (05.10.-16.10.2026) Anspruch auf eine entsprechende ganztägige Ferienbetreuung.

Die Verbandsgemeinde Westerburg übernimmt die Umsetzung und Sicherstellung dieses Rechtsanspruchs im Auftrag der Kreisverwaltung Westerwald.

Laut Gesetzgeber ist eine stufenweise Einführung des Rechtsanspruchs vorgesehen, sodass wir ab dem Schuljahr 2026/2027 mit den neuen Kindern der Jahrgansstufe 1 der Grundschulen starten und in jedem Schuljahr das Betreuungsangebot auf den jüngst eingeschulten Jahrgang erweitert wird. Ab dem Schuljahr 2029/30 haben dann alle Kinder der Grundschulen der Verbandsgemeinde auch in den Ferien einen Anspruch auf ganztägliche Betreuung.

Aktuell befinden wir uns in den vorbereitenden Planungen zur Bedarfsabfrage und konkreten Ausgestaltung des Betreuungsangebots in den Ferien. Folgende Rahmenbedingungen sind mit der Kreisverwaltung bereits verbindlich vereinbart: Um an der Ferienbetreuung teilzunehmen ist ein Eigenanteil von 150,00 € pro Woche/Kind von den Eltern zu leisten, worin die Kosten für die Verpflegung bereits eingeschlossen sind. Außerdem ist vorgesehen, dass eine verbindliche Anmeldung entweder für eine oder beide komplette Ferienwochen (Montag-Freitag) vorgenommen werden muss. Eine Anmeldung zu einzelnen Tagen ist aus organisatorischen Gründen nicht möglich.

Nach Einschätzung der Neuanmeldungen in den Grundschulen der Verbandsgemeinde, ist für die Durchführung ein fester Veranstaltungsort und Standort vorgesehen, der im Schulzentrum in Westerburg verortet sein wird. Die Beförderung des Kindes zum Standort der Ferienbetreuung, auch aus den umliegenden Ortsgemeinden, ist von den Eltern eigenständig zu erbringen.

Als nächsten Schritt wird die Verbandsgemeinde die Plattform „NUPIAN“ implementieren. Über diesen Anbieter wird die Registrierung des Kindes/der Eltern, im März 2026 die kreisweite Bedarfsabfrage und im Juli 2026 die verbindliche Anmeldung abgewickelt. Die Aufforderung zur Registrierung zu Nupian erhalten Sie in Kürze über die Software und Mitteilungswege Ihrer Kindertagesstätte.

Zur Umsetzung dieser Ferienbetreuung hat die Verbandsgemeindeverwaltung Westerburg seit dem 01.12.2025 zwei neue Mitarbeiter: Herrn Simon Gerhards und Frau Ramona Zirfas.

Herr Gerhards ist als pädagogische Fach- und Koordinierungskraft für die Planung, Organisation und die Durchführung der Ferienfreizeit für die Kinder der 1. Klasse in der Verbandsgemeinde zuständig. Die Aufgaben der Verwaltungskraft werden von Frau Ramona Zirfas übernommen.

Sollten Sie weitere Informationen benötigen, melden Sie sich gerne bei Herrn Gerhards, Tel.: 02663/291-340 oder per E-Mail: gerhards.s@vg-westerburg.de

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