Bekanntmachung der Verbandsgemeinde Westerburg nach § 97 Abs. I GemO
1. Einsichtnahme in den Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2026 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen
2. Möglichkeit zur Einreichung von Vorschlägen
Den Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2026 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen habe ich dem Verbandsgemeinderat zugeleitet.
1. Der Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2026 liegt mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen während der allgemeinen Öffnungszeiten der Verbandsgemeindeverwaltung in der Verbandsgemeindeverwaltung, Neumarkt 1, 56457 Westerburg, Zimmer 126, bis zur Beschlussfassung über die Haushaltssatzung durch den Verbandsgemeinderat zur Einsichtnahme aus.
Darüber hinaus kann der Entwurf der Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen ab dem Tag dieser Bekanntmachung bis zur Beschlussfassung durch den Verbandsgemeinderat auf der Homepage der Verbandsgemeinde Westerburg unter www.vg-westerburg.de eingesehen werden.
2. Die Einwohnerinnen und Einwohner der Verbandsgemeinde Westerburg haben die Möglichkeit, innerhalb von 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung bei der Verbandsgemeindeverwaltung, Neumarkt 1, 56457 Westerburg, Vorschläge zum Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2026 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen, einzureichen. Die Vorschläge sind schriftlich an die Verbandsgemeindeverwaltung einzureichen. Die innerhalb dieser Frist eingegangenen Vorschläge werden dem Verbandsgemeinderat vor der Beschlussfassung in öffentlicher Sitzung zur Kenntnisnahme vorgelegt.
Westerburg, 20.11.2025
Markus Hof, Bürgermeister

