Bauleitplanung der Verbandsgemeinde Westerburg 14. Änderung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Westerburg – Photovoltaikanlage Brandscheid


vormittags

montags bis freitags von 08:00 bis 12.00 Uhr

 nachmittags

montags und dienstags 14.00 bis 16.00 Uhr

donnerstags von 14.00 bis 18.00 Uhr

 Soweit in den Flächennutzungsplanverfahren auf Richtlinien, Normen und Erlasse verwiesen wird, stehen diese ebenfalls im Hause zur Einsicht zur Verfügung.

 Während der Auslegungsfrist wird jedermann die Gelegenheit gegeben, sich zu der vorgesehenen Planung zu äußern und die Planung zu erörtern, Auskünfte zu verlangen oder Anregungen geltend zu machen. Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist schriftlich eingereicht oder zur Niederschrift bei der Verbandsgemeindeverwaltung Westerburg, Bauverwaltung, erklärt werden. Die Stellungnahmen können auch über die Adresse bauleitplanung@vg-westerburg.de an die Verbandsgemeindeverwaltung gesendet werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Änderung des Flächennutzungsplanes unberücksichtigt bleiben.

 Folgende umweltbezogenen Informationen beziehungsweise Stellungnahmen liegen aktuell vor und werden öffentlich ausgelegt:

 Umweltbericht:

Der Umweltbericht enthält Informationen zu folgenden Themen:

 Umweltschutzziele aus übergeordneten Planungen

  • Mensch
  • Tiere und Pflanzen
  • Boden
  • Wasser
  • Klima/Luft
  • Orts- und Landschaftsbild
  • Kultur- und Sachgüter
  • Die Wechselwirkungen zwischen den einzelnen Schutzgütern
  • Allgemeiner Artenschutz
  • Maßnahmen zur Vermeidung, Minimierung und Kompensations (insbesondere grünordnerische Maßnahmen)

Folgende Stellungnahmen mit umweltbezogenen Informationen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange liegen vor:

  • Stellungnahme des Forstamts Rennerod betreffend Landeswaldgesetz und Abstandsflächen zum Wald (25.04.2023)
  • Stellungnahme der Kreisverwaltung des Westerwaldkreises in Montabaur betreffend Kompensationsermittlung und Grünlandkartierung mit Pauschalschutz nach § 30 BNatSchG (12.06.2023)
  • Stellungnahme der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz (06.06.2023)
  • Stellungnahme der Energienetze Mittelrhein mit Aussage zur vorhanden 110 kV-Freileitung (07.06.2023)
  • Stellungnahme der Westnetz GmbH zur Beachtung der vorhandenen Freileitung (24.04.2023)
  • Stellungnahme der Landesplanung in der Kreisverwaltung Westerwaldkreis (02.11.2023)

 Plan mit räumlicher Darstellung des Geltungsbereichs:


Keine Mitarbeitende gefunden.