Bauleitplanung der Verbandsgemeinde Westerburg 13. Änderung des Flächennutzungsplanes (Gemeinde Enspel - Freiflächen-Photovoltaikanlage)


vormittags
montags bis freitags von 8.00 bis 12.00 Uhr

nachmittags
montags bis dienstags 14.00 bis 16.00 Uhr
donnerstags von        14.00 bis 18.00 Uhr

Während der Auslegungsfrist wird jedermann die Gelegenheit gegeben, sich zu der vorgesehenen Planung zu äußern und die Planung zu erörtern, Auskünfte zu verlangen oder Anregungen geltend zu machen.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes liegt nordwestlich der Ortslage von Enspel und
verläuft zwischen der L 281 sowie der Bahnlinie 3370 Limburg / Altenkirchen.
Der Standort des Solarparks wird wie folgt begrenzt:

· Im Norden durch die Grenze der Wegeparzelle 74 und 75 in Flur 12 (Gemarkung Enspel)
· Im Osten durch die Bahnlinie 3370 (Flurstück 53 in Flur 12 der Gemarkung Enspel)
· Im Süden durch die Grenzen der Flurstücke 55, 56, 58 und 59 in Flur 12 (Gemarkung Enspel)
· Im Westen durch den Verlauf der L 281 (Flurstück 67 in Flur 12 (Gemarkung Enspel).

Plan mit räumlicher Darstellung des Geltungsbereichs:


Folgende Unterlagen stehen zur Ansicht und zum Download bereit:

Für Rückfragen steht zur Verfügung:

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