Bauleitplanung der Ortsgemeinde Weltersburg Aufstellung des Bebauungsplanes „Im Boden II“


vormittags
montags bis freitags von 8.00 bis 12.00 Uhr

nachmittags
montags und dienstags 14.00 bis 16.00 Uhr
donnerstags von            14.00 bis 18.00 Uhr

 Ort der Einsichtnahme: Flur II. OG vor Zimmer 202/203

 Während der Auslegungsfrist wird jedermann die Gelegenheit gegeben, sich zu der vorgesehenen Planung zu äußern und die Planung zu erörtern, Auskünfte zu verlangen oder Anregungen geltend zu machen. Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden. Diese sind an die Verbandsgemeinde Westerburg, Bauverwaltung, Neumarkt 1 in 56457 Westerburg zu richten.

 Der Bebauungsplan erfasst nach dem derzeitigen Planungsstand folgende Grundstücke in der Flur 1 der Gemarkung Weltersburg: Parzelle 139, 140, 141, und 217 teilweise.

 Es wird darauf hingewiesen, dass der Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 Baugesetzbuch aufgestellt werden soll (§ 13b i.V.m. § 13a Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 Baugesetzbuch).

 Folgende Unterlagen zur Aufstellung des Bebauungsplans „Im Boden II“ können dort eingesehen werden:

  1. Begründung
  2. Textfestsetzungen zum Bebauungsplan
  3. Planzeichnung zum Bebauungsplan
  4. Umweltbezogene Einzelfallprüfung nach § 215a BauGB mit Angaben zu den Schutzgütern Boden und Fläche, Wasser, Tiere, Pflanzen, Artenvielfalt, Klima und Luft, Landschaft und Ortsbild

  Abgrenzung des Geltungsbereiches:

Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i.V. mit § 3 BauGB und dem Landesdatenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.

Weltersburg, den 06.11.2024

Ortsgemeinde Weltersburg

Gisela Benten

Ortsbürgermeisterin

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