In der Flur 4 soll eine Agri-PV Anlage errichtet werden, um neben dem Ausbau von erneuerbaren Energien auch die landwirtschaftliche Nutzung der Fläche weiter zu gewährleisten. Konkret gehen durch die Planung maximal 10 % der landwirtschaftlichen Flä- che verloren.
Die Durchführung des Verfahrens nach §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB erfolgt in der Zeit vom 09.03.2026 bis zum 09.04.2026.
Der erstellte Planentwurf liegt zum Zwecke der Öffentlichkeitsbeteiligung in der Verbandsgemeindeverwaltung Westerburg, Neumarkt 1, 56457 Westerburg, während der nachfolgend aufgeführten Zeiten öffentlich aus:
vormittags
montags bis freitags von 8.00 bis 12.00 Uhr
nachmittags
montags und Dienstag 14.00 bis 16.00 Uhr
donnerstags von 14.00 bis 18.00 Uhr
Ort der Einsichtnahme: Flur II. OG vor Zimmer 202/203
Während der Auslegungsfrist wird jedermann die Gelegenheit gegeben, sich zu der vorgesehenen Planung zu äußern und die Planung zu erörtern, Auskünfte zu verlangen oder Anregungen geltend zu machen. Die Unterlagen sind auch im Internet unter der Adresse https://www.vg-westerburg.de/aktuelles/aus-der-verwaltung/ abrufbar.
Ihre Stellungnahmen können Sie über die Adresse bauleitplanung@vg-westerburg.de an die Verbandsgemeindeverwaltung senden.
Der Planbereich beinhaltet die Flurstücke 23 und 25 in Flur 4, das Flurstück 32 in Flur 2 sowie Teilflächen der Flurstücke 24 und 26/1 in Flur 4 und 31 in Flur 2 der Gemarkung Ailertchen. Das Plangebiet grenzt südlich an den Verlauf des Walzenbaches an sowie ebenfalls südlich an den Verlauf der Bundesstraße 255. Östlich sowie südlich des Plangebietes verlaufen Wirtschaftswege.
Insgesamt umfasst der Geltungsbereich des Bebauungsplanes eine Fläche von ca. 14,07 ha und wird in folgende Nutzungen untergliedert:
„Sondergebiet Photovoltaik“ (SO): 10,9388 ha
Öffentliche Grünfläche: 3,0414 ha
Wirtschaftsweg: 0,0888 ha
Gesamtfläche: 14,0690 ha
Hinweis: Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des Artikels 6 Abs. 1 Buchst. e) der Datenschutz-Grundverordnung in Verbindung mit § 3 des Baugesetzbuchs und § 30c des Gesetzes zur Ausführung des Baugesetzbuchs. Geben Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben ab, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung Ihrer Stellungnahme. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der „Information über die Datenverarbeitung im Bereich des Bebauungsplanverfahrens“, die mit veröffentlicht wird.
Der Inhalt dieser öffentlichen Bekanntmachung steht ebenfalls gemäß § 27a Verwaltungsverfahrensgesetz auf der Internetseite der Verbandsgemeinde Westerburg www.vg-westerburg.de zum Download bereit.
Ailertchen, 03.03.2026
Ortsbürgermeister Tobias Kexel
Folgende Unterlagen stehen zur Ansicht und zum Download bereit:
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Für Rückfragen steht Ihnen zur Verfügung:


