Welches Standesamt ist zuständig für die Ausstellung einer Geburtsurkunde ?

  • Leistungsbeschreibung

    Die Zuständigkeit liegt immer bei dem Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich der Geburtsort liegt.

    Hier erhalten Sie weitere Informationen zum Thema Geburtsurkunde rlp-bürgerservice

  • Welche Gebühren fallen an?

    Die Ausstellung von Geburtsurkunden ist für behördliche Zwecke (Rentenantrag etc. ) gebührenfrei.

    Für sonstige Zwecke wird eine Verwaltungsgebühr von 7,00 Euro für die Erste und für jede weitere Urkunde 3,50 Euro erhoben.

    Die Zahlung der Verwaltungsgebühr kann bei Beantragung bar oder wahlweise mit EC-Karte erfolgen.
  • Anträge / Formulare