Bauakteneinsicht beantragen

  • Leistungsbeschreibung

    Wer Auskunft über ein bestehendes Gebäude benötigt – etwa als Eigentümerin oder Eigentümer, vor einem Kauf oder Verkauf, für eine geplante Baumaßnahme oder für Finanzierung und Bewertung – kann Einsicht in die bei der Verbandsgemeindeverwaltung Westerburg verwahrte Bauakte beantragen. Eine Bauakte enthält die im Baugenehmigungsverfahren angefallenen Unterlagen, zum Beispiel Bauzeichnungen, Lagepläne, statische Nachweise und Bescheide.


    Die Verbandsgemeindeverwaltung Westerburg verwahrt Bauakten der Baujahre 1956 bis 1972. Bauakten vor 1956 sind nicht mehr vorhanden. Bauakten ab dem Baujahr 1973 werden von der Kreisverwaltung des Westerwaldkreises in Montabaur geführt – wenden Sie sich für diese bitte direkt an die Kreisverwaltung.


    Da Bauakten personenbezogene Daten enthalten, ist eine Einsichtnahme grundsätzlich nur für Eigentümerinnen und Eigentümer des Grundstücks bzw. Gebäudes oder für hierzu bevollmächtigte Personen möglich.


    Ihren Antrag bestellen Sie bequem online über nachstehendes Formular. Somit ist sicher gestellt, dass uns alle notwendigen Daten vorliegen.

  • Verfahrensablauf

    • Sie füllen das Online-Formular aus und geben an, ob Sie die ganze Akte oder nur bestimmte Dokumente benötigen.
    • Die Bauabteilung prüft Ihre Berechtigung und recherchiert die Unterlagen.
    • Sie erhalten die angeforderten Unterlagen bzw. eine Rückmeldung zum weiteren Vorgehen; gegebenenfalls folgt ein Gebührenbescheid.


    Welche Fristen muss ich beachten?

    Es sind keine Fristen zu beachten. Die Bearbeitungsdauer richtet sich nach dem Umfang der Recherche.

  • Voraussetzungen

    • Das Baujahr des Gebäudes liegt zwischen 1956 und 1972.
    • Sie sind Eigentümerin/Eigentümer des Grundstücks oder Gebäudes – oder Sie verfügen über eine schriftliche Vollmacht der eigentumsberechtigten Person.

    Welche Unterlagen werden benötigt?

    • Angaben zum Objekt: entweder die vollständige Anschrift (Straße, Hausnummer, PLZ, Ort) oder die Katasterangaben (Gemarkung, Flur, Flurstück) – Letztere vor allem bei Grundstücken im Außenbereich.
    • Bei Bevollmächtigung: eine schriftliche Vollmacht (als PDF- oder Bilddatei hochladbar).
    • Hilfreich, aber freiwillig: Name des damaligen Bauherrn und die frühere Anschrift des Objekts – das erleichtert das Auffinden der Unterlagen erheblich.

    Welche Gebühren fallen an?

    • Je nach Art und Umfang der zur Verfügung gestellten Dokumente können Gebühren anfallen. In einem solchen Fall erhalten Sie nach Zusendung der angeforderten Unterlagen einen gesonderten Gebührenbescheid.
  • Rechtsgrundlage

    Verwaltungsverfahrensgesetz, Landestransparenzgesetz


Zuständige Abteilungen

Hilfe zur Barrierefreiheit

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    2. Farben umkehren

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    Alt
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  • Bildschirmlupe

    Drücken sie folgende Tastenkombinationen, um die Bildschirmlupe zu verwenden:

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