Gewerbliche Spielvermittlung Erlaubnis beantragen

  • Leistungsbeschreibung

    Wenn Sie in Rheinland-Pfalz öffentliche Glücksspiele gewerblich vermitteln wollen, bedarf es unbeschadet sonstiger Anzeigepflichten einer entsprechenden Erlaubnis. Diese müssen Sie beantragen.

    Das gewerbliche Vermitteln von Lotterien mittels örtlicher Verkaufsstellen ist nicht zulässig. Ein Vertrieb ist nur über das Internet möglich, eine Vermittlung mittels örtlicher Geschäftslokale ist unzulässig.

  • Verfahrensablauf

    Der Antrag kann schriftlich oder per E-Mail bei der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion gestellt werden. Im Rahmen des Prüfungsverfahrens kann die Behörde Hinweise zu dem Antrag erteilen und/oder Nachforderungen bzw. Korrekturen verlangen.

  • Zuständige Stelle

    Die Zuständigkeit obliegt der  Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Trier.

  • Voraussetzungen

    • Vollständiger Antrag mit Nachweis der Erfüllung der Voraussetzungen nach § 19 Glücksspielstaatsvertrag 2021 sowie §§ 5 und 8 Landesglücksspielgesetz
  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    • Begründeter Antrag
    • Werbekonzept
    • Sozialkonzept i.S.d. § 6 Glücksspielstaatsvertrag 2021
    • Allgemeine Geschäftsbedingungen
    • Führungszeugnis
    • Gewerbeanzeige
    • Gewerbezentralregisterauszug
    • Handelsregisterauszug
  • Welche Gebühren fallen an?

    Erteilung einer Erlaubnis zur Betätigung als gewerblicher Spielvermittler je angebotenes Glücksspiel gem. Ziffer 1.5 der Anlage zur Landesverordnung über die Gebühren im Bereich des Glücksspielwesens (Besonderes Gebührenverzeichnis)

    Vorkasse: Nein

  • Welche Fristen muss ich beachten?

    Es besteht keine konkrete Frist. Der Antrag ist so rechtzeitig einzureichen, dass genügend Zeit für die gründliche Bearbeitung besteht.

  • Rechtsgrundlage

  • Rechtsbehelf

    Widerspruch. Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, sind im Bescheid enthalten.

  • Anträge / Formulare

    • keine Formulare vorhanden
    • Onlineverfahren nicht möglich
    • Schriftlicher Antrag ist erforderlich
    • Persönliches Erscheinen ist nicht erforderlich

An wen muss ich mich wenden?

Die Vermittlung darf nur für die Veranstalterinnen oder Veranstalter erfolgen, die über eine Erlaubnis der zuständigen Behörde des Landes Rheinland-Pfalz oder der nach § 27f Abs. 1 sowie § 27p Abs. 1 des Glücksspielstaatsvertrages 2021 zuständigen Behörde verfügen. Bei Tätigwerden in mehreren oder allen Bundesländern ist das niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport gem. § 27p Abs. 1 Nr. 5 Glücksspielstaatsvertrag 2021 zuständig; ab dem 01.01.2023 geht die Zuständigkeit auf die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder über.

Zuständige Abteilungen

Hilfe zur Barrierefreiheit

  • Allgemein

    Wir sind bemüht, unsere Webseiten barrierefrei zugänglich zu gestalten. Details hierzu finden Sie in unserer Erklärung zur Barrierefreiheit. Verbesserungsvorschläge können Sie uns über unser Feedback-Formular Barriere melden zukommen lassen.

  • Schriftgröße

    Um die Schriftgröße anzupassen, verwenden Sie bitte folgende Tastenkombinationen:

    Größer

    ⌘command
    +

    Kleiner

    ⌘command
    –

    Größer

    Strg
    +

    Kleiner

    Strg
    –
  • Tastaturnavigation

    Verwenden Sie TAB und SHIFT + TAB, um durch nächste / vorherige Links, Formularelemente und Schaltflächen zu navigieren.

    Verwenden Sie ENTER, um Links zu öffnen und mit Elementen zu interagieren.

  • Kontrastmodus

    Drücken Sie die folgende Tastenkombination, um den Kontrast zu verringern bzw. zu vergrößern:

    Vergrößern

    ⌃control
    ⌥option
    ⌘command
    .

    Verringern

    ⌃control
    ⌥option
    ⌘command
    ,
    Hinweis: Die Kurzbefehle müssen in den Systemeinstellungen des Betriebssystems aktiviert sein.

    Drücken Sie die linke ALT-TASTE + linke UMSCHALTTASTE + DRUCK, um den Modus für hohen Kontrast schnell ein- oder auszuschalten.

  • Farben umkehren

    Drücken Sie folgende Tastenkombination, um die Farbumkehrung ein- und auszuschalten:

    ⌃control
    ⌥option
    ⌘command
    8
    Hinweis: Die Kurzbefehle müssen in den Systemeinstellungen des Betriebssystems aktiviert sein.

    Aktivieren Sie zuerst die Bildschirmlupe und schalten Sie dann die Farbumkehrung mit folgenden Tastenkombinationen ein und aus:

    1. Bildschirmlupe

    +

    2. Farben umkehren

    Strg
    Alt
    I
  • Bildschirmlupe

    Drücken sie folgende Tastenkombinationen, um die Bildschirmlupe zu verwenden:

    Ein-/ausschalten

    ⌥option
    ⌘command
    8

    Ansicht vergrößern

    ⌥option
    ⌘command
    =

    Ansicht verkleinern

    ⌥option
    ⌘command
    –
    Hinweis: Die Kurzbefehle müssen in den Systemeinstellungen des Betriebssystems aktiviert sein.

    Einschalten / Ansicht vergrößern

    +

    Ansicht verkleinern

    –