Erlaubnis als Buchmacherin oder Buchmacher für örtliche Pferdewetten beantragen

  • Leistungsbeschreibung

    Als Buchmacherin oder Buchmacher für Pferdewetten benötigen Sie die Erlaubnis der nach Landesrecht zuständigen Behörde.

    Sie werden nur zugelassen, wenn Sie fachlich geeignet sind und Ihr Buchmachergewerbe zuverlässig und ordnungsgemäß führen können.

    Sie erhalten eine Erlaubnis

    • für Ihr Wettbüro beziehungsweise Ihre Wettannahmestelle,
    • für sich als verantwortliche Buchmacherin oder verantwortlichen Buchmacher und
    • für Ihre Mitarbeitenden.

    Ihre Erlaubnis kann auch wieder entzogen werden.

  • Zuständige Stelle

    Zuständig ist die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD).

  • Voraussetzungen

    • Sie weisen nach, dass Sie
      • vertrauenswürdig sind und beispielweise keine Vorstrafen haben, die gegen eine ehrliche Geschäftsführung sprechen, und
      • kaufmännisches Fachwissen haben.
    • Sie müssen finanzielle Sicherheiten für sich und Ihre Mitarbeitenden hinterlegen.
  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (nicht älter als 3 Monate) – bei Personen und Kapitalgesellschaften als Antragstellerinnen oder Antragsteller (beispielsweise GmbH) für die Geschäftsführung

    • Personaldokument
    • Auszug aus dem Gewerbezentralregister (nicht älter als 3 Monate)
    • Nachweis einer mindestens zweijährigen praktischen Tätigkeit im Buchmachereigewerbe als Buchmachergehilfin oder Buchmachergehilfe eines zugelassenen Buchmachers. Nachweis zur fachlichen Eignung kann auch auf andere Weise in Verbindung mit einer Stellungnahme des Deutschen Buchmacherverbandes e. V. erbracht werden.
    • Nachweis eines Eigenkapitals mit Nachweis, dass es sich nicht um geliehenes Geld oder Geld anderer Personen handelt.
    • Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung des für die Rennwettsteuer zuständigen Finanzamts
      • bei Personen und Kapitalgesellschaften als Antragstellerinnen oder Antragsteller auch für die Geschäftsführung
    • Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung des für die Einkommenssteuer bzw. Körperschaftssteuer zuständigen Finanzamts
    • Handelsregisterauszug und Gesellschaftervertrag bei Personen und Kapitalgesellschaften als Antragstellerinnen oder Antragsteller
    • Grundriss des Wettbüros und Kopie des Mietvertrages, gegebenenfalls mit Eigentumsnachweis
    • Sicherheitsleistungen für die Wettannahmestelle und die Buchmachergehilfin oder den Buchmachergehilfen
    • Sozialkonzept gemäß Glücksspielstaatsvertrag zur Vermeidung der Glücksspielsucht
    • gegebenenfalls Nachweis über die Schulung Ihrer Buchmachergehilfinnen und Buchmachergehilfen, beispielsweisedurch Teilnahmebescheinigungen, insbesondere im Hinblick auf Jugendschutz und Suchtrisiken
  • Welche Gebühren fallen an?

    R ichtet sich nach der jeweiligen Verwaltungsgebührenordnung des Landes bzw. nach den Gebührensatzungen der nach Landesrecht zuständigen Stellen.  

  • Rechtsgrundlage

  • Rechtsbehelf

    Klage vor dem Verwaltungsgericht

  • Was sollte ich noch wissen?

    Wenn Sie die Erlaubnis als Buchmacherin oder Buchmacher beantragen, können hinsichtlich Ihrer Zuverlässigkeit weitergehende Ermittlungen geführt werden, beispielsweise durch Beteiligung der Kreispolizeibehörde, des Deutschen Buchmacherverbandes und des Direktoriums für Vollblutzucht und Rennen e. V.

  • Urheber

    Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

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    2. Farben umkehren

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  • Bildschirmlupe

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