Antrag auf Lernmittelfreiheit für das Schuljahr 2026/2027
Sollten Sie über der Bruttoeinkommensgrenze liegen, muss der folgende Antrag nicht ausgefüllt werden.
In diesem Fall haben Sie vom 08.05.2026 bis 02.06.2026 die Möglichkeit, sich für die entgeltliche Schulbuchausleihe anzumelden.
Der hierfür benötigte individuelle Freischaltcode wird jedem Schüler Anfang Mai mit einem Schreiben der Schule ausgehändigt.
Die Einkommensgrenze beträgt somit für Schülerinnen und Schüler im Haushalt
| der Eltern* | eines Elternteils | |
| ein Kind | 26.500 € | 22.750 € |
| zwei Kinder | 30.250 € | 26.500 € |
| drei Kinder | 34.000 € | 30.250 € |
| vier Kinder | 37.750 € | 34.000 € |
* oder eines Elternteils, der mit einer Partnerin oder einem Partner im Sinne des § 7Abs. 3 Nr. 3 und Abs. 3a SGB II zusammenlebt
Genauere Informationen zum Antrag finden Sie auf diesem Merkblatt:

