Antrag auf Lernmittelfreiheit für das Schuljahr 2026/2027

Antrag auf Lernmittelfreiheit für das Schuljahr 2026/2027

Sollten Sie über der Bruttoeinkommensgrenze liegen, muss der folgende Antrag nicht ausgefüllt werden.

In diesem Fall haben Sie vom 08.05.2026 bis 02.06.2026 die Möglichkeit, sich für die entgeltliche Schulbuchausleihe anzumelden.

Der hierfür benötigte individuelle Freischaltcode wird jedem Schüler Anfang Mai mit einem Schreiben der Schule ausgehändigt.

Die Einkommensgrenze beträgt somit für Schülerinnen und Schüler im Haushalt


der Eltern*eines Elternteils
ein Kind 26.500 € 22.750 €
zwei Kinder 30.250 € 26.500 €
drei Kinder 34.000 € 30.250 €
vier Kinder 37.750 € 34.000 €

* oder eines Elternteils, der mit einer Partnerin oder einem Partner im Sinne des § 7Abs. 3 Nr. 3 und Abs. 3a SGB II zusammenlebt


Genauere Informationen zum Antrag finden Sie auf diesem Merkblatt:

Antrag - Abgabefrist 16. März 2026

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