Bauleitplanung der Ortsgemeinde Enspel Aufstellung des Bebauungsplanes „Photovoltaikanlage Mühlenwiese“ 


 Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange (§ 3 Abs. 2, § 4 Abs. 2, § 4a Abs. 3 Baugesetzbuch, BauGB)

Der Ortsgemeinderat hat in seiner Sitzung am 01.12.2021 den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Photovoltaikanlage Mühlenwiese“ gefasst. Ziel des Bebauungsplanes ist die Ausweisung einer Sonderbaufläche Photovoltaik.

Der Entwurf des Bebauungsplanes lag in der Zeit vom 08.05.2023-12.06.2023 zum Zwecke der förmlichen Öffentlichkeitsbeteiligung (§ 3 Abs. 2 BauGB) zur Einsichtnahme und Stellungnahme aus. Es sind Stellungnahmen von Behörden, Trägern öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit eingegangen, über die in der Sitzung des Ortsgemeinderates am 04.10.2023 ein Abwägungsbeschluss gefasst wurde. Gleichzeitig wurde eine erneute Öffentlichkeitsbeteiligung beschlossen.

Der Entwurf zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Photovoltaikanlage Mühlenwiese“ ist in der Zeit vom

08. April bis 08. Mai 2024 (Veröffentlichungsfrist)

im Internet unter der Adresse https://www.vg-westerburg.de/aktuelles/aus-der-verwaltung/ einsehbar.

Parallel hierzu findet eine öffentliche Auslegung der Unterlagen in der Verbandsgemeindeverwaltung Westerburg, Bauverwaltung, Neumarkt 1, 56457 Westerburg, Zimmer 110, während der nachfolgend aufgeführten Zeiten statt:

 

vormittags

montags bis freitags von 8.00 bis 12.00 Uhr

 

nachmittags

montags und dienstags 14.00 bis 16.00 Uhr

donnerstags von 14.00 bis 18.00 Uhr.

 

Nach § 3 Abs. 2 Satz 4 Baugesetzbuch wird darauf hingewiesen,

  • dass Stellungnahmen während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden können,
  • dass Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden sollen, bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden können (z.B. schriftlich oder während der Dienststunden auch zur Niederschrift),
  • dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können und
  • parallel zur Veröffentlichung im Internet auch eine andere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit im Wege der öffentlichen Auslage der Unterlagen in Papierform in den o.g. Räumen der Verbandsgemeindeverwaltung besteht.

Für die elektronische Übermittlung der Stellungnahmen kann folgende E-Mail-Adresse verwendet werden: trompeter.d@vg-westerburg.de

 

Ergänzend hierzu wird nach § 4a Abs. 5 BauGB darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.

 

Folgende Unterlagen sind einsehbar: Planzeichnung, Begründung und Textfestsetzungen, Abwägungsliste zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und Träger öffentlicher Belange nach §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 Baugesetzbuch, Umweltbericht mit Anlagen und der Fachbeitrag Artenschutz.

 

Folgende umweltrelevanten Informationen sind verfügbar:

 

A)        Inhalt des Umweltberichts

1. Einleitung

1.1 Anlass, Ziel und Inhalte der Planung

1.2 Angaben zum Standort und geprüfte Alternativen

1.3 Hinweise auf Schwierigkeiten bei der Zusammenstellung der Informationen

2 Grundlagen und Umweltschutzziele aus übergeordneten Planungen und Vorgaben

2.1 Grundlagen

2.2 Umweltschutzziele aus übergeordneten Planungen und Vorgaben und Schutzgebiete

3 Beschreibung und Bewertung der Wirkfaktoren

3.1 Ermittlung der zu erwartenden baubedingten Wirkfaktoren

3.2 Ermittlung der zu erwartenden anlagebedingten Wirkfaktoren

3.3 Ermittlung der zu erwartenden zusätzlichen betriebsbedingten Wirkfaktoren

4 Beschreibung und Bewertung der Schutzgüter

4.1 Schutzgut Tiere und Pflanzen

4.2 Schutzgut Boden

4.3 Schutzgut Wasser

4.4 Schutzgut Klima / Luft

4.5 Schutzgut Landschaftsbild / Erholung

4.6 Schutzgut Menschen

4.7 Schutzgut Kultur und sonstige Sachgüter

5 Beschreibung zu erwartender Umweltauswirkungen

5.1 Schutzgut Tiere und Pflanzen

5.2 Schutzgut Boden

5.3 Schutzgut Wasser

5.4 Schutzgut Klima / Luft

5.5 Schutzgut Landschaftsbild / Erholung

5.6 Schutzgut Kultur und sonstige Sachgüter

5.7 Schutzgut Menschen

6 Eingriffsermittlung - Gegenüberstellung von Bestand und Planung

7 Wechselwirkungen und Entwicklungsprognosen des Umweltzustandes

7.1 Wechselwirkungen zwischen Belangen des Umweltschutzes

7.2 Entwicklung des Umweltzustandes ohne Umsetzung der Planung

8 Vermeidungs- Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen

8.1 Vermeidungsmaßnahmen

8.2 Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen

8.3 Art und Ausmaß der unvermeidbaren nachteiligen Auswirkungen

9 Maßnahmen zur Überwachung der Umweltauswirkungen

10 Allgemeinverständliche Zusammenfassung

 

B)        Inhalt des Fachbeitrages Artenschutz („Besonders geschützte Arten“, § 44 Bundesnaturschutzgesetz)

 

1. Einleitung

1.1 Anlass und Aufgabenstellung

1.2 Rechtliche Grundlagen

1.3 Datengrundlage

2 Bestandsbeschreibung / Baubeschreibung und Wirkfaktoren des Vorhabens

2.1 Anlagebedingte Wirkfaktoren

2.2 Baubedingte Wirkfaktoren

2.3 Betriebsbedingte Wirkfaktoren

3 Relevanzprüfung

4 Maßnahmen zur Vermeidung und vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen

4.1 Maßnahmen zur Vermeidung und zum Schutz

4.2 Vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen (CEF-Maßnahmen)

5. Bestandsdarstellung sowie Darlegung der Betroffenheit der relevanten Arten

5.1 Arten nach Anhang IV der FFH-Richtlinie

5.1.1 Pflanzenarten nach Anhang IV der FFH-Richtlinie

5.1.2 Tierarten nach Anhang IV der FFH-Richtlinie

5.2 Europäische Vogelarten nach Art. 1 der Vogelschutzrichtlinie

6 Zusammenfassende Darlegung der naturschutzfachlichen

Voraussetzungen für eine Ausnahme nach § 45 Abs. 7 BNatSchG

6.1 Arten nach Anhang IV der FFH-Richtlinie

6.1.1 Pflanzenarten nach Anhang IV der FFH-Richtlinie

6.1.2 Tierarten nach Anhang IV der FFH-Richtlinie

6.2 Europäische Vogelarten nach Art. 1 der Vogelschutz-Richtlinie

6.3 Keine zumutbare Alternative

 

Außerdem sind die bisher eingegangenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange einsehbar:

 

Deutsche Bahn vom 27. April 2023 (Baumaßnahmen entlang der Bahnstrecke, Sichtverhältnisse, Ausstattungen, Regelungen zum Bau in der Nähe von Gleisanlagen), Telekom AG vom 11. Mai 2023 (Telekommunikationsanlagen, Regelungen zum Schutz von Leitungen), Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum vom 12. Juni 2023 (Belange der Flurbereinigung), Generaldirektion kulturelles Erbe - Landesarchäologie vom 3. Mai 2023 (Archäologie, Fundstätten), Kreisverwaltung des Westerwaldkreises vom 13. Juni 2023 (Auswirkungen der Planung auf Natur Schutzgüter, Eingriffsbilanzierung, Wechselwirkungen, Maßnahmenüberwachung der Ausgleichsmaßnahmen, Textfestsetzungen und Fachbeitrag Artenschutz), Landwirtschaftskammer vom 2. Mai 2023 (Belange der Landwirtschaft), Struktur- und Genehmigungsdirektion vom 5. Mai 2023 (Wasserwirtschaft), Landesbetrieb Mobilität Dietz vom 19. Juni 2023 (bauliche Anlagen in der Nähe von Kreisstraßen, Abgrabungen und Aufschüttungen im Bereich der Bauverbotszonen nach dem Landesstraßengesetz, Blendwirkung auf Verkehrsteilnehmer, verkehrliche Erschließung).

 

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes liegt nordwestlich der Ortslage von Enspel und verläuft zwischen der L 281 sowie der Bahnlinie 3370 Limburg / Altenkirchen.

 

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes wird in der nachfolgenden Planzeichnung durch eine rote Linie dargestellt:

 

Die Unterlagen sind auch im Internet unter der Adresse https://www.vg-westerburg.de/aktuelles/aus-der-verwaltung/ abrufbar.

 

Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i.V. mit § 3 BauGB und dem Landesdatenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.

 

Enspel, den 27.03.2024

Ortsgemeinde Enspel

gezeichnet

Dieter Wisser

Ortsbürgermeister


 

Folgende Unterlagen stehen zur Ansicht und zum Download bereit:

Für Rückfragen steht Ihnen zur Verfügung:

Keine Mitarbeitende gefunden.