Besteht eine Anleinpflicht für Hunde?

  • Leistungsbeschreibung

    In der Verbandsgemeinde Westerburg ist das Halten und Führen von Hunden in der "Gefahrenabwehrverordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit auf öffentlichen Straßen und in öffentlichen Anlagen" geregelt. Danach gilt:

    • Auf öffentlichen Straßen und in öffentlichen Anlagen innerhalb bebauter Ortslagen müssen Hunde immer angeleint werden.

    • Außerhalb der Ortslage sind Hunde immer dann anzuleinen, wenn

    • Hunde nicht zuverlässig auf Ruf- oder sonstige Zeichen hören,

    • sich Personen in einem Abstand von weniger als 100 Meter nähern oder entfernen oder

    • die Auslauffläche nicht weit genug einsehbar ist (unter 100 Metern).


    Außerdem ist es verboten,Hunde ohne geeigneten Führer auszuführen oder Hund frei umherlaufen zu lassen. Eine generelle Verpflichtung zum Tragen eines Maulkorbs besteht nicht. Diese gilt nur für sog. gefährliche Hunde und wird den Hundehaltern gesondert angeordnet.

    Es ist zudem darauf zu achten, daß die Hunde keine öffentlichen Straßen (hierzu zählen auch Gehwege, öffentliche Grünstreifen)durch Hundekot verschmutzen. Soweit Verschmutzungen eingetreten sind, müsse diese durch den Hundeführer oder den Hundehalter umgehend beseitigt werden.

    Soweit gegen die genannten Bestimmungen verstoßen wird, stellt dies eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einer Geldbuße bis zu 5.000,- EUR geahndet werden kann.
  • Welche Gebühren fallen an?

    keine
  • Rechtsgrundlage

    Gefahrenabwehrverordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit auf öffentlichen Straßen und in öffentlichen Anlagen in Verbindung mit den Bestimmungen des "Polizei- und Ordnungsbehördengesetz für Rheinland-Pfalz"


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