Ich möchte eine Erlaubnis zur Aufstellung von Spielgeräten erhalten.

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Leistungsbeschreibung

    Die Aufstellung von Geldspielgeräten und -automaten mit Gewinnmöglichkeit bedarf der Erlaubnis (§ 33c Abs.1 GewO) .


    Es ist sicherzustellen, dass keine Kinder oder Jugendliche in unberechtigter Weise Gewinnspiele (mit Gewinnmöglichkeit) durchführen. Hierzu muss der Automat durch den Gastwirt oder eine von ihm beauftragte Person von der Schanktheke aus eingesehen werden können. (Aufstellplatzbestätigung bzw. Geeignetheitsbestätigung)


    Voraussetzungen

    • persönliche Zuverlässigkeit (es dürfen keine Untersagungsgründe nach der GewO vorliegen)
    • Aufstellplatzbestätigung: Aufstellort muß ständig vom Gaststättenpersonal gut einsehbar sein

    Die Aufstellung nur in Gaststätten und Spielhallen möglich.

    An wen muss ich mich wenden?
    • Gemeindeverwaltung
    • Verbandsgemeindeverwaltung
    • Stadtverwaltung
    Anträge / Formulare
    • Antrag mit Angaben zum Antragsteller (einschl. Personalien) und ggf. zum Aufstellort
    • Automatenaufstellererlaubnis (§33c Abs. 1 GewO)
    • weitere Antragsunterlagen
      • Führungszeugnis
      • Gewerbezentralregisterauszug
      • Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts
      • Aufstellplatzbestätigung (§33c Abs. 3 GewO)
  • Welche Gebühren fallen an?

    Spezielle Hinweise für - Verbandsgemeinde Westerburg
    Die Gebühr richtet sich nach der Art der Erlaubnis und wird individuell festgesetzt.
  • Rechtsgrundlage

    Rechtsgrundlage

    Gewerbeordnung

    Spezielle Hinweise für - Verbandsgemeinde Westerburg
    Gewerbeordnung § 33c Abs. 1 GewO
  • Anträge / Formulare

    Spezielle Hinweise für - Verbandsgemeinde Westerburg
    Antrag auf erteilung einer Erlaubnis zur Aufstellung von Spielgeräten

Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende