Welche neuen Bestimmungen haben sich durch die Einführung der biometrischen Merkmale für das Passbild ergeben?

  • Leistungsbeschreibung

    Auf Grund der neuen biometrischen Reisepässe haben sich neue Bestimmungen für die Passbilder ergeben. Das Foto muss die Gesichtszüge der Person von der Kinnspitze bis zum Harransatz sowie die linke und rechte Gesichtshälfte deutlich zeigen. Die Gesichtshöhe muss 70-80 % des Fotos einnehmen. Dies entspricht einer Höhe von 32-36mm. Die Gesichtshöhe darf 32 mm nicht unterschreiten, zudem muss das Bild zentriert sein. Das Bild darf keinerlei stör Faktoren wie: Reflexionen, Schatten, störender Hintergrund, Farbstich im Bild, sonstige Knicke oder Verunreinigungen aufweisen.
    Die umliegenden Fotogeschäfte wurden über die neuen Anforderungen der Passbilder für den neuen Biometrie - Pass informiert.

    Weitere Informationen darüber finden Sie hier.