Wie lange kann man den "alten" Reisepass noch beantragen?

  • Leistungsbeschreibung

    Der "alte" bisherige Reisepass kann noch bis zum 28.10.2005 beantragt werden.
  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    - ein aktuelles Lichtbild
    - eine Geburtsurkunde (evtl. Stammbuch oder Heiratsurkunde)
    - der alte Reisepass
  • Welche Gebühren fallen an?

    Für die Beantragung des bisherigen Reisepasses wird bis zur Vollendung des 26. Lebensjahres eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 13,00 ? erhoben. Nach Vollendung des 26. Lebensjahres beträgt die Gebühr 26,00 ?.
    Die Zahlung der Verwaltungsgebühr kann bei Beantragung bar oder wahlweise mit EC-Karte erfolgen.
    ec

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