Wer bekommt Urkunden ?

  • Leistungsbeschreibung

    Die Personenstandsregister enthalten persönliche Daten, die dem Datenschutz unterliegen. Die Erteilung von Urkunden und Auskünften kann nach dem Personenstandsgesetz nur von Personen verlangt werden, auf die sich der Eintrag bezieht, sowie deren Ehegatten und Abkömmlinge und Vorfahren.

    Andere Personen (auch Geschwister, Onkel, Tanten, Neffen, Nichten und sonstige Verwandte) haben nur ein Recht, wenn Sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen.

    Zählen Sie nicht zum vorgenannten Personenkreis, müssen Sie eine schriftliche Vollmacht des Berechtigten und dessen Ausweis vorweisen.
  • Welche Gebühren fallen an?

    Die Verwaltungsgebühren für die Erteilung von Urkunden betragen 7,00 EUR. Die Abschrift aus dem Familienbuch beträgt 8,00 EUR. Jede weitere Urkunde kostet jeweis die Hälfte des o.a. Betrages.