Wann erhalte ich Rundfunkgebührenbefreiung, Fernsehgebührenbefreiung ?

  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    A.Ihre persönlichen Verhältnisse betreffend:

    • Nachweis, ob Sie in einer Wohn- oder Wirtschaftsgemeinschaft leben

    • Nachweis über die monatlich und/oder jährlich zu zahlenden Krankenkassenbeiträge, sofern nicht in der Gehaltsabrechnung ausgewiesen

    • Nachweis über den Bezug von Sozialhilfe

    • Nachweis über RF-Vermerk, Vorlage des Schwerbehindertenausweises


    B.Die Kosten Ihrer Unterkunft betreffend:

    • Zu den Kosten der Kaltmiete werden benötigt:der Mietvertrag einschließlich jeweils der Aufschlüsselung der zu zahlenden Nebenkosten

    • Soweit Sie Mietzuschüsse von Angehörigen oder sonstigen Personen erhalten, sind diese offen zu legen und mit Bescheinigung nachzuweisen

    • Die Angabe, ob Sie in einer möblierten o der teilmöblierten Wohngeld leben


    C.Bewohner von Altenheimen etc. und sonstigen Pflegeheimen

    • Bescheid über Heimkostenübernahme

    • Nachweis für evtl. Taschengeld


    D.Nachweis der Erwerbsunfähigkeit i.S. der gesetzlichen Rentenversicherung

    E.Hinsichtlich Ihres Einkommens sowie der im Haushalt lebenden Personen geht es um folgende Nachweise

    • Verdienstnachweis(einschl.13.Gehalt, Urlaubs- und Weihnachtsgeld)

    • Pachterträge, Zinseinkünfte, Mieteinnahmen

    • Arbeitslosengeld, Arbeitslosenhilfe

    • Krankengeld

    • Renten

    • Bescheid Wohngeldstelle

    • Ausbildungsbeihilfen

    • Kindergeld

    • Bescheinigung über die Höhe gewährten Unterhaltes

    • BAFöG-Bescheide


    F. Zusätzlich

    • Nachweise über die Unterhaltungskosten eines Kraftfahrzeuges, gleich ob es sich um ein eigenes oder ein zur Verfügung gestelltes Kraftfahrzeug handelt

    • Immatrikulationsbescheinigung der Hochschule für Studenten