Amtliche Meldebestätigung Ausstellung

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Sie erhalten nach Ihrer An- oder Abmeldung bei der Meldebehörde eine schriftliche Bestätigung in Form einer amtlichen Meldebestätigung.

    Die amtliche Meldebestätigung enthält Familienname, Vornamen, Doktorgrad, Geburtsdatum, Einzugs- oder Auszugsdatum, Datum der An- oder Abmeldung, Anschrift und einen Hinweis darauf, ob es sich um eine alleinige Wohnung, Haupt- oder Nebenwohnung handelt.

  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    • ein Personaldokument (z. B. Personalausweis oder Reisepass) als Identitätsnachweis und zur Änderung der Wohnungsangaben
  • Welche Gebühren fallen an?

    Die amtliche Meldebestätigung ist gebührenfrei.

    Spezielle Hinweise für - Verbandsgemeinde Westerburg

    Für die Ausstellung einer Meldebescheinigung wird eine Verwaltungsgebühr von 6,50 Euro erhoben.


    Für behördliche Zwecke ist die Ausstellung einer Meldebescheinigung gebührenfrei.


    Die Zahlung der Verwaltungsgebühr kann bei Beantragung bar oder wahlweise mit EC-Karte erfolgen. Bei schriftlicher Anforderung kann die Verwaltungsgebühr auch mit Briefmarken abgegolten werden.

  • Rechtsgrundlage

  • Anträge / Formulare

    Spezielle Hinweise für - Verbandsgemeinde Westerburg
    Anforderung einer Meldebescheinigung

Zuständige Abteilungen