Belebung der Ortskerne hat Konjunktur


Im Jahr 2022 hat die Verbandsgemeinde Westerburg ein neues Förderprogramm ins Leben gerufen. Unter der Bezeichnung „Ortsinnenentwicklung“ wurden 19 neue Förderobjekte realisiert. Von den Zuschüssen profitieren alle Ortsgemeinden. Bisher verteilen sich die 19 Förderobjekte auf 13 Ortsgemeinden. In den meisten Fällen ging die Förderung an junge Familien mit Kindern. Zusammen mit dem ausgelaufenen Programm „Leben im Dorf“ fördert die Verbandsgemeinde Westerburg im gesamten Verbandsgemeindegebiet 116 Objekte. Damit verfolgt die Verbandsgemeinde Westerburg erfolgreich ihr Ziel einer weiteren Verödung der Dorfzentren und auch einem Wegbrechen sozialer Strukturen entgegenzuwirken.

Mittelabruf bis zum 31.05.2024 einreichen

Für alle bereits bewilligten Förderobjekte wird auf den Ablauf der Mittelabruffrist für das Jahr 2023 zum 31. Mai 2024 hingewiesen. Nach Ablauf dieser Frist ist ein Mittelabruf nicht mehr möglich. Reichen Sie die erforderlichen Unterlagen bitte umgehend bei der Verwaltung ein. Die hierzu benötigten Anträge und weitere Informationen zu den Förderprogrammen befinden sich auf der Homepage der Verbandsgemeindeverwaltung.

Bei Fragen rund um das Förderprogramm helfen wir Ihnen gerne weiter!

Nadine Friede (Sachbearbeiterin):
Telefon 02663/291-420 , friede.n@vg-westerburg.de

Dirk Trompeter (Leiter der Bauabteilung):
Telefon 02663/291-400 , trompeter.d@vg-westerburg.de

Sabine Bleutge (Sachbearbeiterin):
Telefon 02663/291-440, bleutge.s@vg-westerburg.de