Bauleitplanung der Ortsgemeinde Härtlingen Aufstellung des Bebauungsplanes „Solarpark Härtlingen“ Bekanntmachung des Planaufstellungsbeschlusses Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange (§ 3 Abs. 1, § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch, BauGB)


vormittags
montags bis freitags von 8.00 bis 12.00 Uhr

nachmittags
montags und dienstags 14.00 bis 16.00 Uhr
donnerstags von 14.00 bis 18.00 Uhr.

Die Beteiligung verfolgt das Ziel, die Öffentlichkeit möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung eines Gebiets in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich zu unterrichten; ihr ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben. Auch Kinder und Jugendliche sind Teil der Öffentlichkeit.

Für die elektronische Übermittlung der Stellungnahmen kann folgende E-Mail-Adresse verwendet werden: trompeter.d@vg-westerburg.de Stellungnahmen können aber auch auf jede andere Weise abgegeben werden (z.B. schriftlich oder zur Niederschrift).

Folgende Unterlagen sind einsehbar: Planzeichnung, Begründung, textliche Festsetzungen, Umweltbericht.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes erfasst die Flurstücke 29, 32 und 34/1 (tlw.) in der Flur 32 der Gemarkung Härtlingen.

Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i.V. mit § 3 BauGB und dem Landesdatenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.

 

Härtlingen, den 24.04.2024

Ortsgemeinde Härtlingen

David Olberts
Ortsbürgermeister


Folgende Unterlagen stehen zur Ansicht und zum Download bereit:

Für Rückfragen steht Ihnen zur Verfügung:

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