⇑ / Gewerbe und Wirtschaft / Gewerbe/Gastronomie/Veranstaltungen / Veranstalten von anderen Spielen mit Gewinnmöglichkeiten, bei denen der Gewinn aus Waren bestehtLeistungsbeschreibungWer gewerbsmäßig ein anderes Spiel mit Gewinnmöglichkeit veranstalten will, bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde. Welche Unterlagen werden benötigt?Zur Prüfung der persönlichen Zuverlässigkeit:
Zur Prüfung der objektbezogenen Voraussetzungen: Die Erlaubnis für die Veranstaltung eines anderen Spieles, bei dem der Gewinn in Waren besteht, darf nur erteilt werden, wenn das Spiel
Ausnahmen sind in der Spielverordnung geregelt. Welche Gebühren fallen an?Die Erteilung der Erlaubnis ist nach dem rheinland-pfälzischen Landesgebührengesetz in Verbindung mit der Landesverordnung über die Gebühren der Behörden der Wirtschaftsverwaltung (Besonderes Gebührenverzeichnis). RechtsgrundlageZugeordnete AbteilungenEnthalten in folgenden Kategorien | Kontakt Verbandsgemeindeverwaltung Öffnungszeiten VG:
Das Einwohnermeldeamt hat donnerstags durchgehend von 08:00 - 18:00 Uhr geöffnet.
Öffnungszeiten Sachgebiet Asyl:
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