⇑ / Veranstalten eines WochenmarktesLeistungsbeschreibungEin Wochenmarkt ist eine regelmäßig wiederkehrende, zeitlich begrenzte Veranstaltung, auf der eine Vielzahl von Anbieterinnen und Anbietern eine oder mehrere der u.a.folgenden Warenarten feilbietet:
VerfahrensablaufEin Wochenmarkt wird auf Antrag festgesetzt. Eine festgesetzte Veranstaltung genießt die sog. Marktprivilegien, d. h. Freistellung von bestimmten, zumeist gewerbe- und arbeitsrechtlichen Beschränkungen. VoraussetzungenWochenmarkt:
Welche Unterlagen werden benötigt?Nachweis über die persönliche Zuverlässigkeit:
*Die Auskünfte sind bei der Wohnsitzgemeinde zur Vorlage bei einer Behörde zu beantragen, d.h., sie werden dieser direkt übersandt. Es ist unerlässlich, dass Sie bei der Beantragung die genaue Anschrift der zuständigen Erlaubnisbehörde sowie den Verwendungszweck angeben. Die Auskünfte können auch in dem vom Bundesamt für Justiz/Bürgerdienste bereit gestellten Online Verfahren beantragt werden. Die Auskünfte dürfen nicht älter als drei Monate sein. Nachweis über die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit:
Welche Gebühren fallen an?Die Festsetzungsgebühr erfolgt nach dem rheinland-pfälzischen Landesgebührengesetz in Verbindung mit der Landesverordnung über die Gebühren der Behörden der Wirtschaftsverwaltung (Besonderes Gebührenverzeichnis) gebührenpflichtig. Die Kosten werden nach Sach- und Zeitaufwand berechnet. Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?Die Festsetzung eines Wochenmarktes verpflichtet den Veranstalter zur Durchführung der Veranstaltung. Lebende Tiere dürfen auf einem Wochenmarkt nicht angeboten werden. Zugeordnete Abteilungen | Kontakt Verbandsgemeindeverwaltung Öffnungszeiten VG:
Das Einwohnermeldeamt hat donnerstags durchgehend von 08:00 - 18:00 Uhr geöffnet.
Öffnungszeiten Sachgebiet Asyl:
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