⇑ / Gewerbe und Wirtschaft / Gewerbe/Gastronomie/Veranstaltungen / Festsetzung eines SpezialmarktesLeistungsbeschreibungEin Spezialmarkt ist eine im Allgemeinen regelmäßig in größeren Zeitabständen wiederkehrende, zeitlich begrenzte Veranstaltung, auf der eine Vielzahl von Anbieterinnen und Anbietern bestimmte Waren feilbietet. Ein privilegierter Spezialmarkt ist ein Spezialmarkt besonderer Prägung, welcher die regionale Identität oder den Tourismus zu fördern geeignet ist oder Gegenstände reinen Liebhaberinteresses ohne Gebrauchswert feilbietet. VerfahrensablaufEin Spezialmarkt wird gemäß auf Antrag festgesetzt. Eine festgesetzte Veranstaltung genießt die sog. Marktprivilegien, d. h. Freistellung von bestimmten -zumeist gewerbe- und arbeitsrechtlichen - Beschränkungen. VoraussetzungenSpezialmarkt:
Privilegierter Spezialmarkt:
Welche Unterlagen werden benötigt?Zur Prüfung der persönlichen Zuverlässigkeit:
Welche Gebühren fallen an?Die Festsetzungsgebühr wird nach dem rheinland-pfälzischen Landesgebührengesetz in Verbindung mit der Landesverordnung über die Gebühren der Behörden der Wirtschaftsverwaltung (Besonderes Gebührenverzeichnis) festgesetzt. Die Kosten werden nach Sach- und Zeitaufwand berechnet. Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?Die Festsetzung eines Spezialmarktes verpflichtet den Veranstalter zur Durchführung der Veranstaltung. BemerkungenAn Marktsonntagen können privilegierte Spezialmärkte festgesetzt werden. Verbandsfreie Gemeinden, Verbandsgemeinden und kreisfreie und große kreisangehörige Städte können durch Rechtsverordnung bis zu acht Marktsonntage im Jahr festlegen. Ob Marktsonntage stattfinden, liegt alleine in der Entscheidung der zuständigen Kommune. Der Antragsteller hat hierauf keinen Anspruch. Zugeordnete AbteilungenEnthalten in folgenden Kategorien | Kontakt Verbandsgemeindeverwaltung Öffnungszeiten VG:
Das Einwohnermeldeamt hat donnerstags durchgehend von 08:00 - 18:00 Uhr geöffnet.
Öffnungszeiten Sachgebiet Asyl:
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