Schulen und Kitas
Weiteres Vorgehen für die Schulen
Auch im aktuellen Schuljahr werden sowohl das Land als auch die Schulen sorgfältig zwischen Gesundheitsschutz und pädagogischen Erfordernissen abwägen müssen. Die Situation ist jedoch eine andere als vor einem Jahr. Rund 75 % der Menschen in Rheinland-Pfalz sind vollständig geimpft. Die Schulen haben tragfähige Hygienekonzepte umgesetzt und die Selbsttestungen laufen mittlerweile routiniert.
Aufgrund dessen kann der Unterricht auch im aktuellen Schuljahr an allen Schulen weiterhin mit voller Präsenz stattfinden. Auch das regelmäßige und intensive Lüften leistet einen wichtigen Beitrag zum sicheren Schulbetrieb.
Da der Bundestag Änderungen des Infektionsschutzgesetztes verabschiedet hat, welche umfangreiche Lockerungen der Coronaregeln vorsehen und bestimmte Schutzmaßnahmen wegfallen lässt, wurden auch die Regelungen in den Schulen wie folgt angepasst:
- Die Maskenpflicht in allen Schulen entfällt sowohl während des Unterrichts als auch im gesamten Schulgebäude.
- Die verpflichtenden Testungen für die Teilnahme am Präsenzunterricht entfallen. Bis zum 29.04.2022 wurden den Schülerinnen und Schülern sowie dem an der Schule tätigen Personal noch zwei Tests pro Woche für freiwillige Testungen zur Verfügung gestellt.
- Die verpflichtenden anlassbezogenen 5-Tages-Testungen im Falle einer Infektion in einer Klasse oder Lerngruppe wurden bis zum 29.04.2022 fortgeführt und ist nun hinfällig.
- Auch die 3G-Regelung für das Personal ist mit Wirkung vom 20.03.2022 hinfällig.
Mit diesen Schritten können wir uns auch in den Schulen wieder Richtung Normalität bewegen, damit die Schulgemeinschaften wieder einen möglichst normalen Alltag erleben können.
Weiteres Vorgehen für die Kindertagesstätten
An allen Kindertagesstätten findet der Regelbetrieb ohne Einschränkungen im Betreuungsumfang statt.
Die in der Landesverordnung geregelte Maskenpflicht in Kitas entfällt. Das gilt sowohl für das Personal als auch für Besucher der Kita.
Masken bleiben aber weiterhin ein sehr guter Schutz gegen Infektionen. Wer seitens des Personals oder als externer Besucher oder Besucherin deshalb freiwillig weiterhin Maske tragen will, kann das natürlich für sich entscheiden.
Unabhängig vom Immunstatus einer Person entfallen alle Nachweise in Bezug auf anlasslose Testungen, sowohl für das Personal als auch für Besucherinnen und Besucher der Kita.
Auf die jeweils gültigen Hygiene-Empfehlungen sowie das Merkblatt zum Umgang mit Erkältungs-/ Krankheitssymptomen bei Kindern und Jugendlichen in Kita und Schule in Rheinland-Pfalz, jeweils aktuell veröffentlicht auf der Internetseite der Landesregierung (https://corona.rlp.de/de/themen/schulen-kitas/dokumente-kita/), wird hingewiesen.
Weitere Informationen zu Schulen und Kitas erhalten Sie hier:
https://corona.rlp.de/de/themen/schulen-kitas/
(Quelle: https://corona.rlp.de/de/themen/schulen-kitas/)
Hilfen für Gewerbetreibende
Das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau sowie die Wirtschaftsförderungsgesellschaft Westerwaldkreis MbH veröffentlichen unter den nachfolgenden Links wichtige Informationen und Ansprechpartner für Unternehmen in der Corona-Krise.
Bitte wenden Sie sich an die aufgeführten Stellen, die zu den jeweiligen spezifischen Fragestellungen Auskunft geben und gegebenenfalls auch rechtlich beraten können.
Nachweislich unmittelbar von der Coronakrise Betroffene können Anträge auf Herabsetzung des Steuermessbetrages für Zwecke der Gewerbesteuervorauszahlung an das örtlich zuständige Finanzamt richten. Den Antrag hierzu finden Sie hier:
Anträge auf Stundung bereits festgesetzter Gewerbesteuer für zurückliegende Abrechnungsjahre oder auch für Vorauszahlungsbeträge können mit folgendem Antragsformular bei der Verbandsgemeindeverwaltung für deren hebeberechtigten Gemeinden gestellt werden.
Gastronomischen Betrieben ist es gestattet, unter strikter Einhaltung von Bedingungen ab dem 13. Mai 2020 im Zeitraum von 06:00 Uhr – 22:00 Uhr ihre Geschäftstätigkeit wiederaufzunehmen.
Beherbergungsbetrieben ist es ab dem 18. Mai 2020, 00:00 Uhr gestattet, unter strikter Einhaltung von Bedingungen ihre Geschäftstätigkeit wiederaufzunehmen.
Nähere Informationen finden Sie hier:
Die wichtigsten Kontaktdaten auf einen Blick:
Bundeswirtschaftsministerium
Hotline für allgemeine wirtschaftsbezogene Fragen:
030 18615-1515 oder 030 18615-6187.
Hotline für Fördermaßnahmen: 030 18615 8000
Wirtschaftsministerium Rheinland-Pfalz
Stabsstelle Unternehmenshilfe Corona: Telefon: 06131-16-5110
Ansprechpartner als Mittelstandslotse Prof. Manfred Becker:
Telefon 06131/ 16 5652
E-Mail: unternehmenshilfe-corona@mwvlw.rlpde
Agentur für Arbeit
Informationen zum Kurzarbeitergeld; Hotline für Arbeitgeber: 0800/ 4 555520
Ansprechpartner des regionalen Arbeitgeberservice:
Frau Nicole Jüngerich Telefon: 02663/980663
Die Anzeige über Arbeitsausfall finden Sie unter folgendem Link:
Industrie- und Handelskammer Koblenz
Hotline für arbeitsrechtliche Fragen: 0261/ 106-501
Hotline für Fragen zur Finanzierung: 0261/ 106-502
Handwerkskammer Koblenz
Betriebsberatung: Telefon 0261/ 398-251