Im Jahr 2022 hat die Verbandsgemeinde Westerburg ein neues Förderprogramm ins Leben gerufen. Unter der Bezeichnung „Ortsinnenentwicklung“ wurden seitdem 30 neue Förderobjekte realisiert. Von den Zuschüssen profitieren alle Ortsgemeinden. Bisher verteilen sich die 30 Förderobjekte auf 22 Ortsgemeinden. In den meisten Fällen ging die Förderung an junge Familien mit Kindern. Zusammen mit dem ausgelaufenen Programm „Leben im Dorf“ fördert die Verbandsgemeinde Westerburg im gesamten Verbandsgemeindegebiet 107 Objekte. Damit verfolgt die Verbandsgemeinde Westerburg erfolgreich ihr Ziel einer weiteren Verödung der Dorfzentren und auch einem Wegbrechen sozialer Strukturen entgegenzuwirken.
Mittelabruf bis zum 31.05.2025 einreichen
Für alle bereits bewilligten Förderobjekte wird auf den Ablauf der Mittelabruffrist für das Jahr 2024 zum 31. Mai 2025 hingewiesen.
Nach Ablauf dieser Frist ist ein Mittelabruf nicht mehr möglich. Reichen Sie die erforderlichen Unterlagen bitte umgehend bei der Verwaltung ein.
Die hierzu benötigten Anträge und weitere Informationen zu den Förderprogrammen befinden sich auf der Homepage der Verbandsgemeindeverwaltung.
Bei Fragen rund um das Förderprogramm helfen wir Ihnen gerne weiter!
Tim Sturm (Sachbearbeiter):
Telefon 02663/291-420, Bauzuschuss@vg-westerburg.de
Sabine Bleutge (Sachbearbeiterin):