Öffentlichte Bekanntmachung


Der Ortsgemeinderat hat in seiner Sitzung am 01.12.2021 den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Photovoltaikanlage Mühlenwiese“ gefasst. Ziel des Bebauungsplanes ist die Ausweisung einer Sonderbaufläche Photovoltaik.

Der Entwurf des Bebauungsplanes lag in der Zeit vom 09.05.-31.05.2022 zum Zwecke der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung zur Einsichtnahme und Stellungnahme aus. Es sind Stellungnahmen von Behörden, Trägern öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit eingegangen, über die in der Sitzung des Ortsgemeinderates am 13.02.2023 ein Abwägungsbeschluss gefasst wurde.

Der Planentwurf liegt nunmehr zum Zwecke der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden sowie Träger öffentlicher Belange nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom

08. Mai bis 12. Juni 2023

in der Verbandsgemeindeverwaltung Westerburg, Bauverwaltung, Neumarkt 1, 56457 Westerburg, Zimmer 110, während der nachfolgend aufgeführten Zeiten öffentlich aus:

vormittags

montags bis freitags von 8.00 bis 12.00 Uhr

nachmittags

montags und dienstags 14.00 bis 16.00 Uhr

donnerstags von 14.00 bis 18.00 Uhr

Stellungnahmen können während dieser Frist schriftlich oder während der Dienststunden auch zur Niederschrift abgegeben werden.


Nach § 3 Abs. 2 Satz 2 und § 4a Abs. 6 Baugesetzbuch wird darauf hingewiesen,

 ●          dass Stellungnahmen während der Auslegungsfrist abgegeben werden können und

●          dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplanunberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.

Folgende Unterlagen sind einsehbar: Planzeichnung, Begründung und Textfestsetzungen, Abwägungsliste zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und Träger öffentlicher Belange nach §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 Baugesetzbuch, Umweltbericht mit Anlagen und der Fachbeitrag Artenschutz.

Folgende umweltrelevanten Informationen sind verfügbar:

A)    Inhalt des Umweltberichts

1. Einleitung

1.1 Anlass, Ziel und Inhalte der Planung

1.2 Angaben zum Standort und geprüfte Alternativen

1.3 Hinweise auf Schwierigkeiten bei der Zusammenstellung der

Informationen

2 Grundlagen und Umweltschutzziele aus übergeordneten Planungen

und Vorgaben

2.1 Grundlagen

2.2 Umweltschutzziele aus übergeordneten Planungen und Vorgaben

und Schutzgebiete

3 Beschreibung und Bewertung der Wirkfaktoren

3.1 Ermittlung der zu erwartenden baubedingten Wirkfaktoren

3.2 Ermittlung der zu erwartenden anlagebedingten Wirkfaktoren

3.3 Ermittlung der zu erwartenden zusätzlichen betriebsbedingten

Wirkfaktoren

4 Beschreibung und Bewertung der Schutzgüter

4.1 Schutzgut Tiere und Pflanzen

4.2 Schutzgut Boden

4.3 Schutzgut Wasser

4.4 Schutzgut Klima / Luft

4.5 Schutzgut Landschaftsbild / Erholung

4.6 Schutzgut Menschen

4.7 Schutzgut Kultur und sonstige Sachgüter

5 Beschreibung zu erwartender Umweltauswirkungen

5.1 Schutzgut Tiere und Pflanzen

5.2 Schutzgut Boden

5.3 Schutzgut Wasser

5.4 Schutzgut Klima / Luft

5.5 Schutzgut Landschaftsbild / Erholung

5.6 Schutzgut Kultur und sonstige Sachgüter

5.7 Schutzgut Menschen

6 Eingriffsermittlung - Gegenüberstellung von Bestand und Planung

7 Wechselwirkungen und Entwicklungsprognosen des

Umweltzustandes

7.1 Wechselwirkungen zwischen Belangen des Umweltschutzes

7.2 Entwicklung des Umweltzustandes ohne Umsetzung der Planung

8 Vermeidungs- Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen

8.1 Vermeidungsmaßnahmen

8.2 Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen

8.3 Art und Ausmaß der unvermeidbaren nachteiligen Auswirkungen

9 Maßnahmen zur Überwachung der Umweltauswirkungen

 

B)    Inhalt des Fachbeitrages Artenschutz („Besonders geschützte Arten“)

1. Einleitung

1.1 Anlass und Aufgabenstellung

1.2 Rechtliche Grundlagen

1.3 Datengrundlage

2 Bestandsbeschreibung / Baubeschreibung und Wirkfaktoren des Vorhabens

2.1 Anlagebedingte Wirkfaktoren

2.2 Baubedingte Wirkfaktoren

2.3 Betriebsbedingte Wirkfaktoren

3 Relevanzprüfung

4 Maßnahmen zur Vermeidung und vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen

4.1 Maßnahmen zur Vermeidung und zum Schutz

4.2 Vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen (CEF-Maßnahmen)

5. Bestandsdarstellung sowie Darlegung der Betroffenheit der relevanten Arten

5.1 Arten nach Anhang IV der FFH-Richtlinie

5.1.1 Pflanzenarten nach Anhang IV der FFH-Richtlinie

5.1.2 Tierarten nach Anhang IV der FFH-Richtlinie

5.2 Europäische Vogelarten nach Art. 1 der Vogelschutzrichtlinie

6 Zusammenfassende Darlegung der naturschutzfachlichen

Voraussetzungen für eine Ausnahme nach § 45 Abs. 7

BNatSchG

6.1 Arten nach Anhang IV der FFH-Richtlinie

6.1.1 Pflanzenarten nach Anhang IV der FFH-Richtlinie

6.1.2 Tierarten nach Anhang IV der FFH-Richtlinie

6.2 Europäische Vogelarten nach Art. 1 der Vogelschutz-Richtlinie

6.3 Keine zumutbare Alternative

Außerdem sind die bisher eingegangenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange einsehbar:

Amprion vom 10. Mai 2022 (Höchstspannung), Deutsche Bahn AG vom 31. Mai 2022 (Eisenbahnverkehr, Schutz der Eisenbahnstrecke, Sicherheit des Eisenbahnverkehrs), Dienstleistungszentrum ländlicher Raum vom 8. Juni 2022 (Siedlungsrecht, Flurbereinigung, landwirtschaftliche Nutzfläche, Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen), Eisenbahn-Bundesamt vom 6. Mai 2022 (Eisenbahnstrecke 3730, Blendwirkungen, Betriebsanlagen der Eisenbahn und deren Schutz), Energienetze Mittelrhein vom 12. Mai 2022 (Netzanlagen der Energienetze), Ericsson vom 4. Mai 2022 (Richtfunkstrecke), Forstamt vom 23 Mai 2022 (Forstfach- und waldrechtliche Belange), Generaldirektion kulturelles Erbe Rheinland-Pfalz vom 16.5.2022 (Direktion Landesarchäologie, archäologische Fundstellen), Generaldirektion kulturelles Erbe (Abteilung Erdgeschichte, Archäologie), Geschäftsstelle praktische Denkmalpflege vom 19. Mai 2022 (Kulturdenkmal,  Brecheranlage Stöffel, Denkmalschutz, Kulturdenkmäler, Umgebungsschutz), Handwerkskammer Koblenz vom 7. Juni 2022 (Handwerksbetriebe), Industrie- und Handelskammer Koblenz vom 8. Juni 2022 (Dienstleistungen, Handel), Kreisverwaltung des Westerwaldkreises vom 9. Juni 2020 (Berechnung der Kompensationsmaßnahmen, Praxisleitfaden Ermittlung des Kompensationsbedarfs in Rheinland-Pfalz, naturschutzfachliche Prüfung), Landesamt für Geologie im Bergbau vom 9. Mai 2022 (Regenwasserkanäle, Steinbruch Stöffelpark, Kanal), Landesamt für Geologie und Bergbau vom 15.06.2022 (Bergbau, Altbergbau), Landwirtschaftskammer von ein 30. Mai 2022 (Ertragslage, Landesentwicklungsprogramm Plan IV, landwirtschaftliche Fläche), Ortsgemeinde Nistertal vom 18. Mai 2022 (regenerative Energien, Emissionen, Marienfriedhof), Struktur-um Genehmigungsdirektion Nord vom 18. Mai 2022 (Altlastenkataster, Starkregengefährdungskarte), Telekom AG vom 10. Mai 2022 (Telekommunikation), Verbandsgemeindewerke Westerburg vom 9. Mai 2022 (Regenwasserkanäle, Steinbruch), Vodafone Kabel Deutschland vom 8. Juni 2022 Telekommunikationsanlagen).

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes liegt nordwestlich der Ortslage von Enspel und verläuft zwischen der L 281 sowie der Bahnlinie 3370 Limburg / Altenkirchen.

Der Standort des Solarparks wird wie folgt begrenzt:

• Im Norden durch die Grenze der Wegeparzelle 74 und 75 in Flur 12 (Gemarkung Enspel)

• Im Osten durch die Bahnlinie 3370 (Flurstück 53 in Flur 12 der Gemarkung Enspel)

• Im Süden durch die Grenzen der Flurstücke 55, 56, 58 und 59 in Flur 12 (Gemarkung Enspel)

• Im Westen durch den Verlauf der L 281 (Flurstück 67 in Flur 12 (Gemarkung Enspel)

Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i.V. mit § 3 BauGB und dem Landesdatenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.

Enspel, den 13. April 2023

Ortsgemeinde Enspel

Dieter Wisser
Ortsbürgermeister