Öffentliche Bekanntmachung


vormittags
montags bis freitags von 8.00 bis 12.00 Uhr 

nachmittags
montags und dienstags 14.00 bis 16.00 Uhr
donnerstags von            14.00 bis 18.00 Uhr 

Während der Auslegungsfrist wird jedermann die Gelegenheit gegeben, sich zu der vorgesehenen Planung zu äußern und die Planung zu erörtern, Auskünfte zu verlangen oder Anregungen geltend zu machen. 

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes erfasst das Grundstück Nr. 239 in der Flur 21 und Nr. 102 in der Flur 24 der Gemarkung Brandscheid. 

Der Bebauungsplan wird nach den Vorschriften des § 13 BauGB aufgestellt. Im vereinfachten Verfahren wird von der Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Absatz 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6a Absatz 1 BauGB und § 10a Absatz 1 BauGB abgesehen; § 4c BauGB ist nicht anzuwenden. 

Datenschutz - Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i.V. mit § 3 BauGB und dem Landesdatenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt. 

Folgende Unterlagen stehen zur Einsicht bereit:

Für Auskünfte steht bereit:

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