Öffentliche Bekanntmachung
Bauleitplanung der Ortsgemeinde Brandscheid Aufstellung des Bebauungsplanes „Solarpark Brandscheid“


Der auf dieser Grundlage erstellte Planentwurf liegt in der Zeit vom 

08. Mai bis 12. Juni 2023 

in der Verbandsgemeindeverwaltung Westerburg, Bauverwaltung, Zimmer 110, Neumarkt 1, 56457 Westerburg, während der nachfolgend aufgeführten Zeiten öffentlich aus: 

vormittags
montags bis freitags von 8.00 bis 12.00 Uhr 

nachmittags
montags und dienstags 14.00 bis 16.00 Uhr
donnerstags von 14.00 bis 18.00 Uhr 

Stellungnahmen können während dieser Frist schriftlich oder während der Dienststunden auch zur Niederschrift abgegeben werden. 

Nach § 3 Abs. 2 Satz 2 und § 4a Abs. 6 Baugesetzbuch wird darauf hingewiesen, 

●          dass Stellungnahmen während der Auslegungsfrist abgegeben werden können,

●         dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist. 

Folgende Unterlagen sind einsehbar: Planzeichnung, Begründung und Textfestsetzungen, Umweltbericht mit Anlage 1 (Bestandsplan), Fachbeitrag Artenschutz (Besonders geschützte Arten gemäß § 44 Bundesnaturschutzgesetz), Abwägungsliste zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 Baugesetzbuch. 

Außerdem sind die bisher eingegangenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange einsehbar: 

Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord, 24. Januar 2023 (Wasserschutzgebiete, Altlastenkataster, Gewässer dritter Ordnung), Deutsche Telekom AG, 13. Januar 2023 (Telekommunikationslinien, Schutz von Telekomkabeln), Verbandsgemeindewerke Westerburg, 25. Januar 2023 (Versorgungsleitungen Wasser), Vodafone, 14. Februar 2023 (Telekommunikationsanlagen), Kreisverwaltung des Westerwaldkreises, 20. Februar 2023 (landesplanerische Stellungnahme, Landesentwicklungsprogramm IV, Landesnaturschutzgesetz, Hinweise auf geschütztes artenreiches und wechselfeuchtes Grünland mittlerer Wertigkeit, Ausgleichsmaßnahmen, großer Wiesenknopf, geschützte Quellbereiche), Landesamt für Geologie im Bergbau, 15. Februar 2023 (Bergbau / Altbergbau, Boden und Baugrund, mineralische Rohstoffe), Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz, 9. Februar 2023 (Leitfaden der Landwirtschaftskammer zu Beachtung agrarstrukturelle Belange), Landesbetrieb Mobilität Dietz, 31 Januar 2023 (verkehrliche Erschließung), Forstamt Rennerod, 24. Januar 2023 (angrenzende Waldflächen, Sicherheitsabstand, übergreifen von Bränden, forstwirtschaftliche Betrachtungen), Generaldirektion kulturelles Erbe Rheinland-Pfalz, 26. Januar 2023 (Landesarchäologie, Erdgeschichte, Denkmalpflege), 17. Januar 2023 (archäologische Fundstellen), Handwerkskammer Koblenz, 15. Februar 2023 (Entwicklung- und Nutzungsmöglichkeiten von Handwerksbetrieben), IHK Koblenz, 13. Februar 2023 (Belange von Industrie und Handel), Deutsche Telekom, 17. Januar 2023 (Telekommunikationsleitungen), Amprion, 18. Januar 2023 (Höchstspannung), Dienstleistungszentrum ländlicher Raum, 9. Februar 2023 (landwirtschaftliche Nutzfläche), Energienetze Mittelrhein, 7. Februar 2023 (Netzanlagen, Stromversorgung), Ericsson, 10. Januar 2023 (Telekommunikationsleitungen, Richtfunkverbindungen) 

Folgende umweltrelevanten Informationen sind verfügbar: 

Umweltbericht mit folgenden Themen:

1. Einleitung

1.1 Anlass, Ziel und Inhalte der Planung

1.2 Angaben zum Standort und geprüfte Alternativen

1.3 Hinweise auf Schwierigkeiten bei der Zusammenstellung der Informationen
2 Grundlagen und Umweltschutzziele aus übergeordneten Planungen und Vorgaben

2.1 Grundlagen

2.2 Umweltschutzziele aus übergeordneten Planungen und Vorgaben und Schutzgebiete

3 Beschreibung und Bewertung der Wirkfaktoren

3.1 Ermittlung der zu erwartenden baubedingten Wirkfaktoren

3.2 Ermittlung der zu erwartenden anlagebedingten Wirkfaktoren

3.3 Ermittlung der zu erwartenden zusätzlichen betriebsbedingten Wirkfaktoren
4 Beschreibung und Bewertung der Schutzgüter

4.1 Schutzgut Tiere und Pflanzen

4.2 Schutzgut Boden

4.3 Schutzgut Wasser

4.4 Schutzgut Klima / Luft

4.5 Schutzgut Landschaftsbild / Erholung

4.6 Schutzgut Menschen

4.7 Schutzgut Kultur und sonstige Sachgüter

5 Beschreibung zu erwartender Umweltauswirkungen

5.1 Schutzgut Tiere und Pflanzen

5.2 Schutzgut Boden

5.3 Schutzgut Wasser

5.4 Schutzgut Klima / Luft

5.5 Schutzgut Landschaftsbild / Erholung

5.6 Schutzgut Kultur und sonstige Sachgüter

5.7 Schutzgut Menschen

6. Eingriffsermittlung - Gegenüberstellung von Bestand und Planung

7. Wechselwirkungen und Entwicklungsprognosen des Umweltzustandes

8. Vermeidungs- Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen

8.1 Vermeidungsmaßnahmen

8.2 Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen

9. Art und Ausmaß der unvermeidbaren nachteiligen Auswirkungen

10. Maßnahmen zur Überwachung der Umweltauswirkungen 

 

Fachbeitrag Artenschutz „Besonders geschützte Arten“ gemäß § 44 Bundesnaturschutzgesetz: 

1. Einleitung

1.1 Anlass und Aufgabenstellung

1.2 Rechtliche Grundlagen

1.3 Datengrundlage

2 Bestandsbeschreibung / Baubeschreibung und Wirkfaktoren des Vorhabens

2.1 Anlagebedingte Wirkfaktoren

2.2 Baubedingte Wirkfaktoren

2.3 Betriebsbedingte Wirkfaktoren

3 Relevanzprüfung

4 Maßnahmen zur Vermeidung und vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen

4.1 Maßnahmen zur Vermeidung und zum Schutz

4.2 Vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen (CEF-Maßnahmen

5. Bestandsdarstellung sowie Darlegung der Betroffenheit der relevanten Arten

5.1 Arten nach Anhang IV der FFH-Richtlinie

5.1.1 Pflanzenarten nach Anhang IV der FFH-Richtlinie

5.1.2 Tierarten nach Anhang IV der FFH-Richtlinie

5.2 Europäische Vogelarten nach Art. 1 der Vogelschutzrichtlinie

6 Zusammenfassende Darlegung der naturschutzfachlichen Voraussetzungen für eine Ausnahme nach § 45 Abs. 7

BNatSchG

6.1 Arten nach Anhang IV der FFH-Richtlinie

6.1.1 Pflanzenarten nach Anhang IV der FFH-Richtlinie

6.1.2 Tierarten nach Anhang IV der FFH-Richtlinie

6.2 Europäische Vogelarten nach Art. 1 der Vogelschutz-Richtlinie

6.3 Keine zumutbare Alternative 

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst eine Fläche von ca. 7,64 ha und wird wie folgt begrenzt:

  • Im Norden durch die Grenze des Flurstückes 5 in Flur 23
  • Im Osten durch den Verlauf des Wirtschaftsweges auf Flurstück 49 in Flur 22
  • Im Süden durch den Waldrand innerhalb des Flurstückes 18 in Flur 23
  • Im Westen durch die Grenzen der Flurstücke 2, 12 und 21 in Flur 23.


Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i.V. mit § 3 BauGB und dem Landesdatenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt. 

Folgende Unterlagen stehen zur Einsicht bereit:

Für Rückfragen steht zur Verfügung:

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