Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) und der Behörden (§ 4 Abs. 2 Baugesetzbuch)
Der Verbandsgemeinderat hat in seiner Sitzung am 07.05.2024 beschlossen, die 16. Änderung des wirksamen Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Westerburg zur Ausweisung der Freiflächen-Photovoltaikanlagen in den Ortsgemeinde Härtlingen durchzuführen. Dieser Beschluss wurde in der Sitzung des Verbandsgemeinderates am 24.09.2024 zur Aufnahme einer weiteren Fläche zur Errichtung einer Photovoltaikanlage in der Gemarkung Härtlingen erweitert. Inhaltlich beschränkt sich die vorliegende Änderung des Flächennutzungsplanes auf die Ausweisung von Sonderbauflächen mit der Zweckbestimmung „Photovoltaik“ im Südosten und Süden der Ortslage. Die Plangebiete liegen in einer Entfernung von über 800 m zueinander und werden von weiteren Offenlandflächen und Waldbeständen getrennt. Derzeit werden die Flächen als „Fläche für die Landwirtschaft“ im Flächennutzungsplan ausgewiesen.
Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wird bekannt gemacht, dass der Planentwurf einschließlich der textlichen Festsetzungen, der Begründung mit Umweltbericht, sowie die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen in der Zeit vom
23. Mai bis 23. Juni 2025 (einschließlich)
im Internet unter der Adresse https://www.vg-westerburg.de/aktuelles/aus-der-verwaltung/ einsehbar.
Parallel hierzu findet eine öffentliche Auslegung der Unterlagen in der Verbandsgemeindeverwaltung Westerburg, Bauverwaltung, Neumarkt 1, 56457 Westerburg, im Flur II: OG vor Zimmer 202/203, während der nachfolgend aufgeführten Zeiten statt:
vormittags
montags bis freitags von 08:00 bis 12.00 Uhr
nachmittags
montags und dienstags 14.00 bis 16.00 Uhr
donnerstags von 14.00 bis 18.00 Uhr
Nach § 3 Abs. 2 Satz 4 Baugesetzbuch wird darauf hingewiesen,
- dass Stellungnahmen während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden können,
- dass Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden sollen, bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden können (z.B. schriftlich oder während der Dienststunden auch zur Niederschrift),
- dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können und
- parallel zur Veröffentlichung im Internet auch eine andere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit im Wege der öffentlichen Auslage der Unterlagen in Papierform in den o.g. Räumen der Verbandsgemeindeverwaltung besteht.
Für die elektronische Übermittlung der Stellungnahmen kann folgende E-Mail-Adresse verwendet werden: bauleitplanung@vg-westerburg.de
Soweit in den Flächennutzungsplanverfahren auf Richtlinien, Normen und Erlasse verwiesen wird, stehen diese ebenfalls im Hause zur Einsicht zur Verfügung
Ergänzend hierzu wird nach § 4a Abs. 5 BauGB darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.
Unter Bezug auf § 3 Abs. 3 Baugesetzbuch wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes liegt im Südosten und Süden der Ortslage.

Folgende Unterlagen sind einsehbar: Planzeichnung, Begründung, Umweltbericht, Ortslagenplanung, Legende und Abwägungsliste zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 Baugesetzbuch.
Downloads
Folgende umweltbezogenen Informationen beziehungsweise Stellungnahmen liegen aktuell vor und werden öffentlich ausgelegt:
Umweltbericht:
Der Umweltbericht enthält Informationen zu folgenden Themen:
1 Einleitung
1.1 Hinweise auf Schwierigkeiten bei der Zusammenstellung der Informationen
1.2 Kurzdarstellung der Ziele und Inhalte des Flächennutzungsplanes
2 Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen
2.1 Umweltschutzziele aus übergeordneten Planungen und Vorgaben
2.2 Schutzgut Mensch
2.3 Schutzgut Tiere und Pflanzen
2.4 Schutzgut Boden
2.5 Schutzgut Wasser
2.6 Schutzgut Luft und Klima
2.7 Schutzgut Landschaftsbild
2.8 Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter
3. Beschreibung und Bewertung der Wirkfaktoren
3.1 Baubedingte Wirkfaktoren
3.2 Anlagebedingte Wirkfaktoren
3.3 Betriebsbedingte Wirkfaktoren
4 Bewertung der zu erwartenden Auswirkungen
5. Entwicklungsprognosen des Umweltzustandes
5.1 Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung der Planung
5.2 Entwicklung des Umweltzustandes ohne Umsetzung der Planung
6. Maßnahmen zur Vermeidung, Minimierung und Kompensation
7 Artenschutz
8 Allgemeinverständliche Zusammenfassung
Folgende Stellungnahmen mit umweltbezogenen Informationen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange liegen vor:
- Stellungnahme der Westnetz GmbH (15.10.2024)
- Stellungnahme der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz (07.11.2024)
- Landesamt für Geologie und Bergbau (04.11.2024)
- Stellungnahmen der Kreisverwaltung des Westerwaldkreises (19.11.2024 und 14.01.2025))
- Stellungnahme des Forstamtes Rennerod (13.11.2024)
- Stellungnahme des Landesbetrieb Mobilität Diez
Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i.V. mit § 3 BauGB und dem Landesdatenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.
Westerburg, den 15.05.2025
gez. Markus Hof Bürgermeister