Bauleitplanung der Verbandsgemeinde Westerburg 14. Änderung des Flächennutzungsplanes (Gemeinde Brandscheid - Freiflächen-Photovoltaikanlage)


 Der Verbandsgemeinderat hat in seiner Sitzung am 27.09.2022 die 14. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich der Ortsgemeinde Brandscheid beschlossen. Die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung bestehen in der Darstellung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage.

Der Entwurf zur 14. Änderung des Flächennutzungsplans liegt in der Zeit vom  

08.05.-12.06.2023 

in der Verbandsgemeindeverwaltung Westerburg, Bauabteilung, Neumarkt 1, 56457 Westerburg, 1. Obergeschoss, Bauamt, Zimmer 110, während der nachfolgend aufgeführten Zeiten öffentlich aus:

vormittags
montags bis freitags von 8.00 bis 12.00 Uhr 

nachmittags
montags bis dienstags 14.00 bis 16.00 Uhr
donnerstags von         14.00 bis 18.00 Uhr 

Während der Auslegungsfrist wird jedermann die Gelegenheit gegeben, sich zu der vorgesehenen Planung zu äußern und die Planung zu erörtern, Auskünfte zu verlangen oder Anregungen geltend zu machen. 

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst eine Fläche von ca. 7,64 ha und wird wie folgt begrenzt (alle Flur- und Parzellenangaben beziehen sich auf die Gemarkung Brandscheid):

  • Im Norden durch die Grenze des Flurstückes 5 in Flur 23
  • Im Osten durch den Verlauf des Wirtschaftsweges auf Flurstück 49 in Flur 22
  • Im Süden durch den Waldrand innerhalb des Flurstückes 18 in Flur 23
  • Im Westen durch die Grenzen der Flurstücke 2, 12 und 21 in Flur 23. 

Plan mit räumlicher Darstellung des Geltungsbereichs:


Folgende Unterlagen stehen zur Einsicht bereit:

Für Rückfragen steht zur Verfügung:

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