Bauleitplanung der Stadt Westerburg Aufstellung des Bebauungsplanes „Gänsergarten“


Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 05.03.2020 den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Gänsegarten“ gefasst.

Die Stadt Westerburg hat sich in den letzten Jahren räumlich und strukturell erheblich

weiterentwickelt. Die Ortsbevölkerung weist ein deutliches Wachstum auf. Um die
Funktion der Stadt als begehrten Wohnstandort aufrechtzuerhalten, ist eine
behutsame Wohnbaupolitik angezeigt.

Das Planungsgebiet war ursprünglich bebaut mit einem Schullandheim. Es ist
mittlerweile massiv durch Vandalismus zerstört worden und wird seit Jahren nicht mehr
genutzt. Der Wiederaufbau wäre sehr kostspielig, so dass das Plangebiet der Gefahr
des planlosen Wandels und des Verlustes der bisherigen städtebaulichen Prägung
und Identität unterliegt. Die Harmonie im gewachsenen städtebaulichen Gefüge ist
gefährdet. Aus diesen Gründen wurde das ehemalige Schullandheim zwischenzeitlich
abgerissen. Das Plangebiet soll daher durch eine Wohnbebauung erneuert werden
und einer geordneten städtebauliche Entwicklung zugeführt werden.

Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wird bekannt gemacht, dass der Planentwurf einschließlich der textlichen Festsetzungen und der Begründung, sowie die bereits vorliegenden Stellungnahmen in der Zeit vom 

 

22. Mai bis 22. Juni 2023 (einschließlich)

in der Verbandsgemeindeverwaltung Westerburg, Bauverwaltung, Neumarkt 1, 56457 Westerburg, Zimmer 110, während der nachfolgend aufgeführten Zeiten öffentlich aus:

vormittags
montags bis freitags von 8.00 bis 12.00 Uhr

nachmittags
montags bis dienstags 14.00 bis 16.00 Uhr
donnerstags von 14.00 bis 18.00 Uhr

Ergänzend hierzu werden die Unterlagen auf der Internetseite der Verbandsgemeinde Westerburg (www.vg-westerburg.de) unter der Rubrik Aktuelles, Unterrubrik „Aus der Verwaltung“ (http://www.vg-westerburg.de/vg_westerburg/Aktuelles/Projekte/) zur Einsichtnahme bereitgestellt.

Während der Auslegungsfrist wird jedermann die Gelegenheit gegeben, sich zu der vorgesehenen Planung zu äußern und die Planung zu erörtern, Auskünfte zu verlangen oder Anregungen geltend zu machen. Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist schriftlich eingereicht oder zur Niederschrift bei der Verbandsgemeindeverwaltung Westerburg, Bauverwaltung, erklärt werden. Die Stellungnahmen können auch über die Adresse bauleitplanung@vg-westerburg.de an die Verbandsgemeindeverwaltung gesendet werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Der Bebauungsplan wird als „Bebauungsplan der Innenentwicklung“ nach § 13a BauGB im „beschleunigten Verfahren“ ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.

Der räumliche Geltungsbereich des Planes umfasst folgende Grundstücke in der Gemarkung Westerburg:

Flur 30, Flurstück:

17/1, 17/2, und 18

 

Folgende Stellungnahmen mit umweltbezogenen Informationen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange liegen vor:

  • Stellungnahme der Kreisverwaltung des Westerwaldkreises (22.12.2021)
    • untere Planungsbehörde (22.12.2021)
    • Verkehrsbehörde (22.12.2021)
    • untere Bauaufsicht (22.12.2021)
    • untere Naturschutzbehörde (11.01.2022)
  • Stellungnahme der Verbandsgemeindewerke Westerburg (13.12.2021)
  • Stellungnahme des Landesbetrieb Mobilität in Diez (15.12.2021)
  • Stellungnahme der Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord (04.01.2022)
  • Stellungnahme Forstamt Rennerod (24.05.2022)

 

Folgende Unterlagen können eingesehen werden:


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