vormittags
montags bis freitags von 8.00 bis 12.00 Uhr
nachmittags
montags und dienstags 14.00 bis 16.00 Uhr
donnerstags von 14.00 bis 18.00 Uhr.
Nach § 3 Abs. 2 Satz 4 Baugesetzbuch wird darauf hingewiesen,
- dass Stellungnahmen während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden können,
- dass Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden sollen, bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden können (z.B. schriftlich oder während der Dienststunden auch zur Niederschrift),
- dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können und
- parallel zur Veröffentlichung im Internet auch eine andere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit im Wege der öffentlichen Auslage der Unterlagen in Papierform in den o.g. Räumen der Verbandsgemeindeverwaltung besteht.
Für die elektronische Übermittlung der Stellungnahmen kann folgende E-Mail-Adresse verwendet werden: trompeter.d@vg-westerburg.de
Ergänzend hierzu wird nach § 4a Abs. 5 BauGB darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.
Folgende Unterlagen sind einsehbar: Bebauungsplan, textliche Festsetzungen, Begründung, Gutachten Schallschutz, Bebauungsvorschlag, Geländeschnitt, geotechnische Stellungnahme bezüglich Altbergbau, Fachbeitrag Naturschutz, Fachbeitrag Naturschutz Bestandsplan, Fachbeitrag Naturschutz Maßnahmenplan, Darstellung Geltungsbereich und Abwägungsliste zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 Baugesetzbuch.
Außerdem sind die bisher eingegangenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange mit umweltbezogenen Themen einsehbar:
Telekom Deutschland Technik GmbH vom 30.3.2023 (Telekommunikationslinien, Kabelanlagen, Ausführung von Tiefbauarbeiten), KEVAG Telekom GmbH vom 31.3.2023 (Telekommunikation, Internetdienstleistungen), PLEdoc GmbH vom 3.4.2023 (Gas- und Stromversorgung), Amprion GmbH vom 4.4.2023 (Stromversorgung, Höchstspannung), Direktion Landesarchäologie vom 11.4.2023 (Archäologie, Bodenfunde), Forstamt Rennerod vom 11.4.2023 (Forstwirtschaft, Waldrecht), Landesbetrieb Mobilität Dietz vom 18.4.2023 Straßenrecht, Bundesstraße 255, Umwelteinwirkungen, Lärmschutzmaßnahmen), Ericsson Services GmbH vom 17.4.2023 (Telekommunikation, Richtfunk), Vodafone GmbH / Vodafone Deutschland GmbH vom 2.5.2023 (Telekommunikationsanlagen, Bauausführung, Überdeckung von Kabelleitungen, um Verlegung und Baufeldfreimachung), Energienetze Mittelrhein GmbH & Co. KG vom 4. Mai 2023 (Stromversorgung, Stromnetzanschluss, Netzanlagen), Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord, Montabaur, vom 24.04.2023 (Ableitung des Schmutz- und Niederschlagswassers, Wasserhaushaltsbilanz, Wasserschutzgebiet, Stollen Alexandria, Schutzzone, Dioxinbelastung, Altbergbau), Kreisverwaltung des Westerwaldkreises, Montabaur, vom 30.5.2023 (Denkmalschutz, Blendungsgefahr, Bundesstraße 255, verkehrsberuhigte Bereich, Wasserschutzgebiet Stollen Alexandria, Altlastenverdachtsfälle, starkregenvorsorge, naturschutzrechtliche Festsetzungen im Bebauungsplan, Praxisleitfadens Ermittlung des Kompensationsbedarfs in Rheinland-Pfalz, Biotopen Wertpunkte, Kompensationsdefizit).
Folgende weitere umweltrelevanten Informationen sind verfügbar:
Schalltechnische Untersuchungen (Gutachten Nr. 5501):
1. Situation und Aufgabenstellung
2. Berechnungs- und Beurteilungsgrundlagen
3. Immissionsorte und Immissionsschutzvorgaben
3.1 Immissionsorte und Gebietsnutzung
3.1.1 Verkehrsgeräusche
3.1.2 Gewerbegeräusche
3.2 Schalltechnische Orientierungswerte - Verkehr
3.3 Immissionsgrenzwerte - Verkehr
3.4 Immissionsrichtwerte – Gewerbe
4. Planungsvorhaben
5. Vorgehensweise und Berechnungsverfahren
5.1 Verkehrsgeräusche
5.2 Gewerbegeräusche
5.2.1 Vorbelastung
5.2.2 Zusatzbelastung
5.3 Zunahme Verkehr
6. Eingangsdaten
6.1 Verkehrsgeräusche
6.2 Gewerbegeräusche Vorbelastung
6.3 Gewerbegeräusche Zusatzbelastung
6.4 Maximalpegel
6.5 Zunahme Verkehr
7. Untersuchungsergebnisse
7.1 Verkehrsgeräusche
7.2 Gewerbegeräusche Vorbelastung
7.3 Gewerbegeräusche Zusatzbelastung
7.4 Gewerbegeräusche Gesamtbelastung
7.5 Gewerbegeräusche Maximalpegel
7.6 Zunahme Verkehr
8. Beurteilung der Untersuchungsergebnisse
8.1 Verkehrsgeräusche
8.2 Gewerbegeräusche
8.3 Zunahme Verkehr
9. Zusammenfassung
Geotechnische Stellungnahme vom 22.01.2018 (Historische Erkundung Altbergbau mit ingenieurgeologischer Stellungnahme)
Fachbeitrag Naturschutz mit Artschutzprüfung als Potentialabschätzung (§§ 18, 44 Bundesnaturschutzgesetz):
1 Planungsanlass und Aufgabenstellung
2 Darstellung übergeordneter Planungen
2.1 Gegenüberstellung der Schutzgüter hinsichtlich Bestand und Bewertung der Leistungsfähigkeit und Darstellung der planunabhängigen Entwicklungsziele
2.2 Status-Quo-Prognose
2.3 Unabgewogenes Naturschutzfachliches Zielkonzept
2.4 Artenschutzprüfung (Potenzialabschätzung
2.5 Empfehlungen für die bauliche Nutzung
3 Untersuchung der Umweltverträglichkeit des Planvorhabens, Aufstellung des raum- und planbezogenen Kompensationskonzeptes
3.1 Gesetzliche Regelungen
3.2 Abschätzung der Auswirkungen des Eingriffes und Ableitung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen
3.2.1 Abschätzung der Auswirkungen des Eingriffes
3.2.2 Vermeidungs-, Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen
3.2.3 Festsetzungen und Empfehlungen
4 Zusammenfassung
Anhang
Pflanzenliste Planung
Pflanzenliste (Bestand) (Stand: Früh-Herbst 2022)
Räumlicher Geltungsbereich
Der räumliche Geltungsbereich des Planes umfasst folgende Grundstücke in der Gemarkung Höhn-Urdorf, Flur 50: Flurstücke 10/10, 11/5, 11/9, 36/4, 45/101
Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i.V. mit § 3 BauGB und dem Landesdatenschutz-gesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.
Höhn, den 11.09.2023
Ortsgemeinde Höhn
gezeichnet
Karin Mohr
Ortsbürgermeisterin
Folgende Unterlagen stehen zur Einsicht und zum Download bereit:
Für Rückfragen steht zur Verfügung: