In seiner Sitzung am 10.10.2022 hat der Ortsgemeinderat den Beschluss zur 5. Änderung des Bebauungsplanes „Höhn-Mitte“ gefasst.
Der in der Zwischenzeit erstellte Planentwurf liegt in der Zeit vom
12. Juni bis 12. Juli 2023
in der Verbandsgemeindeverwaltung Westerburg, Bauverwaltung, Neumarkt 1, 56457 Westerburg, Zimmer 110, während der nachfolgend aufgeführten Zeiten öffentlich aus:
vormittags
montags bis freitags von 8.00 bis 12.00 Uhr
nachmittags
montags und dienstags 14.00 bis 16.00 Uhr
donnerstags von 14.00 bis 18.00 Uhr
Stellungnahmen können während dieser Frist schriftlich oder während der Dienststunden auch zur Niederschrift abgegeben werden.
Nach § 3 Abs. 2 Satz 2 und § 4a Abs. 6 Baugesetzbuch wird darauf hingewiesen,
- dass Stellungnahmen während der Auslegungsfrist abgegeben werden können,
- dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.
Der Bebauungsplan wird im Verfahren nach § 13a BauGB (vereinfachtes Verfahren) aufgestellt. Im vereinfachten Verfahren wird von der Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Absatz 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6a Absatz 1 BauGB und § 10a Absatz 1 BauGB abgesehen; § 4c BauGB ist nicht anzuwenden.
Folgende Unterlagen sind einsehbar: Planzeichnung, Begründung, Abwägungsliste zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB.
Außerdem sind die bisher eingegangenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange einsehbar:
Verbandsgemeindewerke Westerburg (Wasserver- und Abwasserbeseitigung), Landesamt für Geologie und Bergbau (Bergbau, Altbergbau, Boden und Baugrund), SGD Nord (Wasserschutz, frühere Rechtsverordnung),
Der räumliche Geltungsbereich des Planes erfasst folgende Grundstücke:
Gemarkung Oellingen, Flur 37, Flurstück 11/3
Gemarkung Höhn-Urdorf, Flur 50, Flurstück 75/4 (teilweise)
Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i.V. mit § 3 BauGB und dem Landesdatenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.
Folgende Unterlagen können eingesehen werden:
Für Rückfragen steht zur Verfügung: