Bauleitplanung der Ortsgemeinde Hergenroth 1. Änderung Bebauungsplan „Große Wiese“ und 3. Änderung Bebauungsplan „Große Wiese - Gartenstraße“  


vormittags
montags bis freitags von 8.00 bis 12.00 Uhr

nachmittags
montags und dienstags 14.00 bis 16.00 Uhr
donnerstags von 14.00 bis 18.00 Uhr

Stellungnahmen können während dieser Frist schriftlich oder während der Dienststunden auch zur Niederschrift abgegeben werden.

Nach § 3 Abs. 2 Satz 2 und § 4a Abs. 6 Baugesetzbuch wird darauf hingewiesen,

●         dass Stellungnahmen während der Auslegungsfrist abgegeben werden können,

●         dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.

Der Bebauungsplan wird im Verfahren nach § 13 BauGB aufgestellt. Im vereinfachten Verfahren wird von der Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 BauGB, vom Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Absatz 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6a Absatz 1 BauGB und § 10a Absatz 1 BauGB abgesehen; § 4c BauGB ist nicht anzuwenden. 

Folgende Unterlagen sind einsehbar: Planzeichnung, Begründung und Textfestsetzungen, Abwägungsliste zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 Baugesetzbuch.

Außerdem sind die bisher eingegangenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange einsehbar:

Amprion (Stromversorgung, Höchstspannungsleitungen), Energienetze Mittelrhein (Stromversorgung), Ericsson (Richtfunk, Mobilfunk), Forstamt (Forstwirtschaft), Generaldirektion Kulturelles Erbe (Erdgeschichte, Archäologie), Landesbetrieb Mobilität (Straßenverkehr, Ortsdurchfahrt), Pledoc (Gas- und Stromversorgung), SGD Nord (Gewässerschutz, Gewässer III. Ordnung, Abstand), Telekom AG (Telekommunikation), Verbandsgemeindewerke (Wasserver- und Abwasserentsorgung).

Die artenschutzrechtlichen Anforderungen, die sich aus dem § 44 Abs. 1 BNatSchG ergeben, sind in der Begründung zum Bebauungsplan unter Ziffer 5 behandelt worden.

Der räumliche Geltungsbereich des Planes umfasst folgende Grundstücke in der Gemarkung Hergenroth:

Plangebiet „Große Wiese- Gartenstraße“

Flur 3, Flurstücke 159/1, 160/1, 161/1, 162/1, 163/1, 164/1, 165/1, 166/1, 167,
168, 169, 170, 171/2, 172/1, 173/1, 174/1, 175/1, 176/1, 177/1, 178/1, 179/1, 180/1, 181/1, 182/1, 185, 186, 187/1, 188, 189, 190

Plangebiet „Große Wiese“

Flur 2, Flurstücke 86, 87, 88, 89/1, 90/1, 91 bis 106, 107 (Grünzug), 108 bis 110
(Straßenfläche und Wirtschaftsweg), 67 (teilweise RRB), 155-156 (RRB)
Flur 3, Flurstücke 1/1 (RRB), Flur 5, Flurstücke 16, 17, 24 (Maßnahmenflächen für landespflegerische Kompensation)

Die Unterlagen sind auch im Internet unter der Adresse https://www.vg-westerburg.de/aktuelles/aus-der-verwaltung/ abrufbar.


Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i.V. mit § 3 BauGB und dem Landesdatenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.


Folgende Unterlagen stehen zur Einsicht bereit:


Für Rückfragen steht Ihnen zur Verfügung:

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