Bauleitplanung der Ortsgemeinde Bellingen
1. Änderung des Bebauungsplanes „Unter der Bahn“ Bebauungsplan nach § 13 Baugesetzbuch (BauGB)   Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange (§ 3 Abs. 2, § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch, BauGB)


vormittags
montags bis freitags von 8.00 bis 12.00 Uhr

nachmittags
montags und dienstags 14.00 bis 16.00 Uhr
donnerstags von 14.00 bis 18.00 Uhr.

Nach § 3 Abs. 2 Satz 4 Baugesetzbuch wird darauf hingewiesen,

  • dass Stellungnahmen während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden können,
  • dass Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden sollen, bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden können (z.B. schriftlich oder während der Dienststunden auch zur Niederschrift),
  • dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können und
  • parallel zur Veröffentlichung im Internet auch eine andere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit im Wege der öffentlichen Auslage der Unterlagen in Papierform in den o.g. Räumen der Verbandsgemeindeverwaltung besteht.

Für die elektronische Übermittlung der Stellungnahmen kann folgende E-Mail-Adresse verwendet werden: trompeter.d@vg-westerburg.de

Ergänzend hierzu wird nach § 4a Abs. 5 BauGB darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.

Folgende Unterlagen sind einsehbar: Planzeichnung, Begründung, Verträglichkeitsprüfung Artenschutz und Abwägungsliste zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 Baugesetzbuch.

Außerdem sind die bisher eingegangenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange einsehbar:

Deutsche Bahn AG, Deutsche Telekom Technik GmbH, Ericsson Service GmbH, KEVAG-Telekom GmbH, Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord, Vermessungs- und Katasteramt, Kreisverwaltung des Westerwaldkreis und Direktion Landesarchäologie.

Die Änderung des Bebauungsplanes erfolgt im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB:

Im vereinfachten Verfahren wird von der Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Absatz 2 Satz 4 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6a Absatz 1 BauGB und § 10a Absatz 1 BauGB abgesehen; § 4c BauGB ist nicht anzuwenden (§ 13 Abs. 3 Satz 2 BauGB).

Folgende umweltbezogenen Informationen sind verfügbar:

Verträglichkeitsprüfung Artenschutz

1. Allgemeines

1.1 Veranlassung

1.2 Rechtliche Grundlagen und landespflegerische Aufgabenstellung

2. Landschaftsanalyse und Bewertung

2.1 Geschützte und schützenswerte Flächen und Objekte

2.2 Heutige potenzielle natürliche Vegetation

2.3 Bestandssituation

2.4 Zusammenfassende Bewertung

3. Artenschutzrechtliche Vorprüfung

3.1 Prüfinhalte

3.2 Mögliche Auswirkungen auf artenschutzrechtlich relevante Arten

3.3 Liste der streng geschützten Arten

3.4 Potenziell betroffenes Arteninventar und Ergebnisse

3.5 Resümee

4. Fotodokumentation

Der Geltungsbereich der Änderungsplanung erfasst folgende Grundstücke:

Gemarkung Bellingen, Flur 22, Flurstücke 31/16 und 31/15 teilweise.


Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i.V. mit § 3 BauGB und dem Landesdatenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.

Folgende Unterlagen sind einsehbar:

Für Rückfragen steht zur Verfügung:

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