Einziehung Nr. | Gemarkung, Flur- und Parzellennummer |
1 | Gemarkung Guckheim, Flur 4, Parzelle 175/1 |
2 | Gemarkung Guckheim, Flur 32, Parzelle 98/23 |
Beide Parzellen wurden mit der Verfügung vom 08.03.2024 als Gemeindestraße dem öffentlichen Verkehr gewidmet. Sie besitzen jedoch nicht die Verkehrsbedeutung einer Straße und sollen daher eingezogen werden.
Die Absicht der Einziehung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Ein Lageplan mit Kennzeichnung der zur Einziehung anstehenden Parzellen ist in der Zeit vom 09.05.2025 bis 15.08.2025 im Internet unter der Adresse https://www.vg-westerburg.de/aktuelles/aus-der-verwaltung/ einsehbar.
Parallel hierzu findet eine öffentliche Auslegung der Unterlagen in der Verbandsgemeindeverwaltung Westerburg, Bauverwaltung, Neumarkt 1, 56457 Westerburg, Zimmer 110, während der nachfolgend aufgeführten Zeiten statt:
vormittags
montags bis freitags von 8.00 bis 12.00 Uhr
nachmittags
montags und dienstags 14.00 bis 16.00 Uhr und donnerstags von 14.00 bis 18.00 Uhr.
Einwendungen können von jedermann innerhalb dieses Zeitraumes schriftlich, zur Niederschrift oder in elektronischer Form vorgebracht werden.
Verbandsgemeindeverwaltung Westerburg
Westerburg, den 02.05.2025
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Markus Hof
Bürgermeister
Darstellung der zur Einziehung anstehenden Verkehrsflächen in grüner Farbe:
- Gemarkung Guckheim, Flur 32, Parzelle 98/23

2. Gemarkung Guckheim, Flur 4, Flurstück 175/1
